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Schwerbehinderung: Antworten auf die 6 wichtigsten Fragen

Was bedeuten Schwerbehinderung und Grad der Behinderung? Welche Leistungen stehen mir zu? Als Fachanwalt für Sozialrecht beantworte ich die wichtigsten Fragen.

1. Was bedeutet Behinderung im sozialrechtlichen Sinne?

Der Begriff der Behinderung hat sich im Laufe der Zeit entwickelt. Früher wurden hauptsächlich die (vermeintlichen) Funktionsdefizite von Körper und Verstand eines Menschen betrachtet. Heute wird die Behinderung ganzheitlicher gesehen. Zum einen wird auch die seelische Gesundheit (Depressionen, etc.) beachtet. Zum anderen kommt es auf die Wechselwirkungen mit der Gesellschaft an. Ein anders gearteter Körper wird nur dann zur Behinderung, wenn die Gesellschaft mit ihren Regeln und ihrer Lebensweise eine Behinderung daraus macht. Das Gesetz spricht von „einstellungs- und umweltbasierten Barrieren“ (§ 2 SGB IX). Eine Behinderung im sozialrechtlichen Sinne liegt deshalb unter folgenden Voraussetzungen vor:

  1. Der körperliche, geistige oder seelische Zustand einer Person unterscheidet sich von dem des Bevölkerungsdurchschnitts.
  2. Der Zustand ist chronisch (länger als sechs Monate). Es genügt ein drohender (chronischer) Zustand.
  3. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist dadurch beeinträchtigt. Es handelt sich um alle vorstellbaren Schwierigkeiten, vom Gehen über das U-Bahn-Fahren bis zum Arbeiten, etc.

2. Was ist der sogenannte Grad der Behinderung? (Tabelle)

Nun wiegt nicht jede Behinderung gleich schwer. Manche beeinträchtigen das gemeinschaftliche Leben mehr, andere weniger. Daher werden je nach Schwere auch unterschiedliche Leistungen zuerkannt. Im Sozialrecht wird zwischen Graden von Behinderung unterschieden, die in 10er-Schritten von 0 bis 100 aufgebaut sind (ähnlich wie Prozente).

Welcher Zustand und welche Krankheit und Beeinträchtigung zu welchem Grad der Behinderung führen, ist gesetzlich relativ genau festgelegt. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält in ihrer Anlage eine umfassende Auflistung/Tabelle von Gesundheitsstörungen sowie die zugehörigen Grade der Behinderung.

Die konkrete Bestimmung des Grades der Behinderung einer Person erfolgt durch eine: ärztliche:n Gutachter:in. Aus der Praxis weiß ich, dass die Begutachtung durchaus fehleranfällig ist. Widerspruch und Klage können sich lohnen!

Hinweis: Liegen aufgrund mehrerer Beeinträchtigungen auch mehrere Grade der Behinderungen vor, kommt es nicht einfach zur Addition. Es wird vielmehr der höhere Grad der Behinderung als Ausgangsbasis genommen. Sodann gibt es einen Aufschlag für die weiteren Beeinträchtigungen in ihrer Wechselwirkung zueinander. Klingt kompliziert? Ist es auch – und daher ebenfalls eine häufige Fehlerquelle beim Thema Schwerbehinderung.

3. Was bedeutet Schwerbehinderung?

Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von 50 aufweist. Das ist deshalb bedeutsam, da sich hieran besondere rechtliche Folgen anschließen. Personen mit einem solchen GdB erhalten erweiterte Leistungen (siehe unten) und einen Schwerbehindertenausweis.

Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 30 können Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Das heißt, sie haben im Grundsatz Anspruch auf dieselben Leistungen. Diese Gleichstellung steht allerdings unter einer Voraussetzung. Die Beeinträchtigung muss konkret dazu geeignet sein, die Teilnahme am Arbeitsleben zu gefährden, zum Beispiel durch häufige Fehlzeiten, geringere Belastbarkeit oder eingeschränkte Mobilität infolge der Behinderung. Die dann mit der Gleichstellung zur Schwerbehinderung folgenden Leistungen stehen mit diesen Nachteilen im Zusammenhang: besonderer Kündigungsschutz, behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber, etc.

4. Was sind Merkzeichen und welche gibt es?

Merkzeichen sind ein weiterer Bestandteil des sozialen Behinderungsrechts. Sie sind zum Teil ebenfalls in der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung aufgelistet. Die Merkzeichen folgen dem Gedanken, dass manche Beeinträchtigungen, die vielleicht für sich noch nicht einmal einen Grad der Behinderung von 50 rechtfertigen, in ihrer Wirkung für das Alltagsleben besonders herausragen. Personen, denen ein solches Merkzeichen zuerkannt wurde, erhalten deshalb nochmals besondere Ausgleichsleistungen. Es gibt unter anderem folgende Merkzeichen:

  • Merkzeichen G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (zum Beispiel blinde und taube Menschen)
  • Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung (zum Beispiel Notwendigkeit für Rollstuhl)
  • Merkzeichen B: Begleitung erforderlich
  • Merkzeichen Bl: blind
  • Merkzeichen Gl: gehörlos
  • Merkzeichen H: hilflos
  • Merkzeichen TBl: taubblind
Schwerbehinderung wird mit staatlicher Unterstützung etwas leichter
Foto: Vlada Karpovich

5. Welche Leistungen gibt es auf welcher Stufe? (Tabelle)

Die Leistungen bei Behinderung sind sehr vielfältig. Eine vollständige Darstellung würde hier zu komplex geraten. Überblicksweise sei darauf hingewiesen, dass es unter anderem Leistungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Geld (Geldleistungen und Steuererleichterungen), Alltagsleben (Parkplätze, uvm.), Mobilität (Begleitung, spezielle Kfz, etc.) gibt. Das im Sozialbereich tätige gemeinnützige beta-Institut hat eine hübsche tabellarische Übersicht erstellt. Ebenfalls das beta-Institut gibt jedes Jahr einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Behinderungen und Nachteilsausgleich heraus (hier die Version für 2021).

Wie immer gilt außerdem: Beantragen Sie alles, was in Betracht kommt! Nicht Sie sollen Ihren Grad der Behinderung und die zugehörigen Leistungen feststellen. Lassen Sie das ruhig die Behörde machen. Wenn Sie dann mit dem Ergebnis unzufrieden sind, können Sie immer noch über weitere Schritte wie Widerspruch und Klage nachdenken.

6. Wo stelle ich einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung?

Zuständig für Anträge auf Zuerkennung eines Behinderungsgrades und der Schwerbehinderung inklusive der Ausstellung eines Ausweises sind die nach Landesrecht zuständigen Versorgungsämter. In Berlin ist das zum Beispiel das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), in Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

Muss man falsch überwiesenes Geld dem Jobcenter zurückgeben?

Wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft auszieht und dem Jobcenter sein neues Konto benennt, muss es keine Rückforderung wegen falsch überwiesenem Geld leisten.

Schon das gewöhnliche Verhältnis zwischen Jobcenter und einer Hartz IV leistungsberechtigten Person kann sehr kompliziert werden. Vermögen, Nebenjob, Bewilligungszeitraum, Mietkaution, Sanktionen und Rückzahlung überzahlter Nebenkosten – alles kann durcheinander geraten und am Schluss sieht man sich einer ungerechtfertigten Rückforderung des Jobcenters ausgesetzt.

Mit dieser Situation sah sich ein junger Mandant von mir konfrontiert. Bei ihm kam erschwerend dazu: Er lebte noch bei seiner Mutter und allein deren Konto war dem Jobcenter bekannt. Da die beiden eine Bedarfsgemeinschaft bildeten, ist das rechtlich kein Problem. Und auch finanziell war niemand beschwert, da die beiden schließlich beisammen lebten.

Mein Mandant hatte nun jedoch seine Ausbildung beendet und wollte mit deren Abschluss auch in eine neue Wohnung ziehen. Vor dem Umzug hatte er das Jobcenter informiert und gesagt, dass er sein Geld zukünftig auf sein eigenes Konto überwiesen bekommen haben will. Aufgrund einer intern verzögerten Bearbeitung überwies das Jobcenter jedoch noch ein Mal die monatliche Leistung meines Mandanten auf das alte Konto der Mutter. Eindeutig falsch überwiesenes Geld also!

falsch überwiesenes Geld
Wenn das Amt vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht, geht manches verloren. (Foto: Alex Smith)

Erst falsch überwiesenes Geld, dann ein böser Brief vom Jobcenter

In den Briefkasten meines Mandanten flatterte einige Zeit darauf die Aufforderung des Jobcenters, das fälschlicherweise an die Mutter gezahlte Geld zurückzuzahlen. Dieser war reichlich erstaunt und besorgt. Seine Mutter hatte niemals gesagt, dass sie zu viel Geld erhalten hatte. Sie und mein Mandant verstanden sich auch nicht mehr gut, sodass er nichts über den Verbleib der überzahlten Leistungen herausfinden konnte. Woher nun das Geld für die Rückzahlung nehmen?

Am besten gar nicht der Aufforderung des Jobcenters folgen! So sagte es sich glücklicherweise auch mein Mandant. Gemeinsam konnten wir die Forderung des Jobcenters in einem Verfahren beim Sozialgericht Berlin abwehren (Az. S 144 AS 7065/11).

Hinweis: Diese häufiger auftauchenden Fälle haben alle ihre jeweiligen Besonderheiten. Man kann daher nicht generell sagen, dass ausziehende Kinder nichts zurückzahlen müssen. Es zählt der Einzelfall, aber oft gibt es genug Möglichkeiten, eine Erstattungsforderung zurückzuweisen!

Darf mein Vermieter mit dem Jobcenter sprechen?

Der Bezug von Hartz IV ist ein Sozialgeheimnis, welches das Jobcenter zu schützen hat. Telefonischer oder brieflicher Kontakt zum Vermieter ist deshalb tabu. Darf trotzdem mein Vermieter mit dem Jobcenter sprechen?

Manchmal läuft es eben nicht so. Job futsch, Partner weg – Geld und Liebe sind knappe Waren. Es tauchen dann zwei Gegner auf (neben dem/der Ex), das Jobcenter und der/die Vermieter:in. Der eine hat Geld, der andere will es. Am schlimmsten ist es aber, wenn sich beide zusammentun. Sie verbünden sich. Jedenfalls sieht es danach aus.

Der Retter aus der Not: das Bundessozialgericht. Es hat bereits mit Urteil vom 25.01.2012 (B 14 AS 65/11 R) festgestellt, dass es dem Jobcenter untersagt ist, mit dem/der Vermieter:in einer Hartz IV leistungsberechtigten Person, ohne deren Zustimmung Kontakt aufzunehmen. Das gilt für Schreiben wie für Telefongespräche. Denn mit der Kontaktaufnahme offenbart das Jobcenter die Arbeitslosigkeit und den Leistungsbezug der Person. Und dabei handelt es sich um Sozialgeheimnisse, die nur die Leistungsberechtigten selbst etwas angehen.

Darf mein Vermieter mit dem Jobcenter sprechen?
Alle Fotos: Andrea Piacquadio

Das Gericht führt weiter aus: Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften habe jede:r Anspruch darauf, dass die ihn/sie betreffenden Sozialdaten von den Jobcentern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das Jobcenter könne eine Befugnis zum Offenbaren der Sozialdaten auch nicht damit rechtfertigen, dass dies erforderlich gewesen sei, um die eigenen Aufgaben zu erfüllen. Das Jobcenter müsse in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen der Leistungsberechtigten beachten und hätte deshalb vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst deren Einverständnis einholen müssen.

Wann darf mein Vermieter mit dem Jobcenter sprechen?

Eine kleine Hintertür bleibt dem Jobcenter allerdings. Ermächtigt sie das Gesetz ausdrücklich, Erkundigungen über eine:n Leistungsbezieher:in bei Dritten, sind sie auf der sicheren Seite. Das Einverständnis der Leistungsberechtigten wird dann nicht benötigt. Das ist aber nicht der gesetzliche Regelfall.

Spracherkennung „Dragon“ auf Rezept – So geht’s!

Auf die Software zur Spracherkennung „Dragon“ besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch gegen die Krankenkasse – bei entsprechendem Hilfebedarf.

Schwierigkeiten beim Schreiben und Tippen

Ellie ist ein neunjähriges Mädchen. Sie besucht die Schule und geht am Nachmittag ihren Lieblingsfreizeitaktivitäten nach. Dennoch läuft bei ihr alles ein bisschen anders als bei den übrigen Kindern ihres Alters. Denn zum Leben von Ellie gehört auch der Umstand, dass sie von einer Zerebralparese betroffen ist. Durch eine Hirnblutung im Kleinkindalter ist ihre Bewegungssteuerung gestört; ihre Motorik ist zum Teil ruckartig, ihre Muskeln sind versteift. Besonders betroffen davon sind ihre Handbewegungen. Das Halten eines Stiftes fällt Ellie sehr schwer, ihre Handschrift ist kaum lesbar. Auch die Bedienung einer Computertastatur will nicht gelingen.

Spracherkennung mit „Dragon“

Nun ist das kein Nachteil, den man beim heutigen Stand der Technik nicht ausgleichen könnte. Handys lassen sich per Sprachsteuerung bedienen. Am Computer können ganze Texte per Spracherkennung diktiert werden. Doch, wer kennt es nicht, ganz so gut funktioniert die Spracheingabe dann meistens nicht. Das Handy stellt den Wecker eine Stunde zu spät ein, der Computer verdreht die Wörter. Deshalb gibt es darüber hinaus professionelle Programme. Sie haben einen größeren Funktionsumfang, vor allem aber eine präzisere Spracherkennung. „Dragon“ ist ein oft in diesem Zusammenhang genanntes Programm. Es hat seinen Preis, kostet aber kein Vermögen. Na bravo! Wäre das nicht das richtige für Ellie?

Spracherkennungssoftware auf Rezept!
Unbezahlte Werbung. Illustrationen: Nuance

Ablehnung von der Krankenkasse

Ja, sagen die Eltern von Ellie. Nein, sagt die Gesetzliche Krankenkasse, bei der die Eltern die Kostenübernahme von knapp 600 Euro im Jahr 2016 beantragt haben. Das hört sich nach einem besonders fiesen Fall von Verweigerung der Krankenkasse an und ist es auch. Ein behindertes Kind soll in der Schule und Zuhause altersgerecht schreiben und den Computer bedienen können und die Krankenkasse stellt sich quer? Ihre Argumente:

  • Bei der Software handele es sich um einen handelsüblichen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. (→ § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V)
  • Die Sprachansteuerung des PCs könne problemlos über die übliche Windows-Software erfolgen.
  • Es stelle sich zudem die Frage, warum der Schulträger diese Software nicht zur Verfügung stelle. Diese Frage sei insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Schulgesetz bestimme, dass die öffentlichen Schulen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen haben.

Die Entscheidung des Sozialgerichts

Das sind durchweg schwache Argumente. Zum Glück hat sich ein Anwalt der Sache angenommen und auch die Gerichte sind Ellie beigesprungen. In der ersten Instanz wurde die Krankenkasse vom Sozialgericht Oldenburg zur Übernahme der Kosten für die Spracherkennungs-Software Dragon verurteilt. Da die Krankenkasse hiergegen noch in Berufung ging, musste sich schließlich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit der Sache befassen (Urteil vom 01.04.2020 – L 4 KR 187/18). In seinem Urteil entkräftete es die Argumentation der Krankenkasse:

  • Die Versorgung sei in diesem Einzelfall auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil das Hilfsmittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens anzusehen ist. Denn zu dem Zweck, die Behinderung von Ellie, insbesondere die motorischen Einschränkungen der Hände auszugleichen und so eine einigermaßen gleichgestellte Leistungsfähigkeit im schulischen Bereich zu ermöglichen, werde die Spracherkennungs-Software Dragon üblicherweise nicht von Kindern genutzt.
  • Ellie könne nicht auf die Windows-eigene Sprachsteuerung (Cortana) verwiesen werden, die jedenfalls Mitte 2016 noch nicht so entwickelt war, dass bereits das Erstellen und Verfassen von Kurz- und Langtexten für ein Kind unproblematisch möglich war.
  • Gegen die Schule bestehe kein Anspruch auf Ausstattung des Arbeitsplatzes von Ellie mit Dragon. Selbst wenn, helfe dies nicht darüber hinweg, dass die Software auch zu Hause benötigt wird.

Fazit

Das Urteil zeigt mal wieder, dass es lohnt, sich nicht mit ablehnenden Bescheide der Gesetzlichen Krankenkassen zufriedenzugeben. Egal, ob es gerade um Ausstattung mit Software zur Spracherkennung oder um etwas anderes geht: Die Krankenkassen haben in Teilen den gesetzlichen Auftrag knauserig zu sein, aber das ist nicht jedes Mal gerechtfertigt.

Hier geht’s zum Urteil des Landessozialgerichts, hier zu einer zusammenfassenden Pressemitteilung desselben.

Arbeitslosengeld 1 beim Studium?

Arbeitslosengeld 1 trotz Immatrikulation, geht das? Kann man also während oder direkt nach dem Studium ALG I erhalten, wenn man in entsprechendem Umfang gearbeitet hat? Es ist möglich, aber schwierig.

Grundvoraussetzungen für Arbeitslosengeld 1 trotz Immatrikulation

Die Frage lässt sich einen allgemeinen und einen speziellen Teil trennen. Denn um überhaupt Arbeitslosengeld 1 (ALG I) zu erhalten, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein (siehe auch § 137 SGB III). Dazu gehören:

  1. Anwartschaftszeit: 12 Monate Arbeit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis innerhalb der letzten 30 Monate. Minijobs und selbstständige Erwerbstätigkeiten fallen nicht hierunter. Wenn Sie häufig befristet beschäftigt waren (zum Beispiel Messebau, Komparsen, etc.), können sechs Monate Arbeitstätigkeit genügen.
  2. Arbeitslosigkeit und entsprechende, fristgerechte (!) Meldung beim Arbeitsamt
  3. Kein Ausschluss, zum Beispiel wegen freiwilliger Kündigung
  4. Wille zur Aufnahme einer neuen Arbeitstätigkeit

Verfügbarkeit

Die fünfte Voraussetzung der Verfügbarkeit für die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur ist die wahrscheinlich schwierigste in unserem Fall. Nach § 138 Abs. 5 SGB III erfüllt diese Anforderung, wer (unter anderem) „eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung […] ausüben kann und darf“. Denn das Arbeitslosengeld I soll nach der Konzeption des Sozialgesetzbuches nur erhalten, wer auch weiterhin arbeiten kann und will. Diese Voraussetzung ist für Studierende nun noch einmal schwieriger zu erfüllen. Denn:

„Bei Schülerinnen, Schülern, Studentinnen oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte wird vermutet, dass sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Die Vermutung ist widerlegt, wenn die Schülerin, der Schüler, die Studentin oder der Student darlegt und nachweist, dass der Ausbildungsgang die Ausübung einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung bei ordnungsgemäßer Erfüllung der in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen zulässt.“ (§ 139 Abs. 2 SGB III)

Arbeitslosengeld 1 trotz Immatrikulation ist schwierig, aber den Aufwand wert.
ALG I im Studium: Einen Versuch ist es wert! (Foto: Anastasiya Gepp)

Im Klartext: Bei Studierenden wird davon ausgegangen, dass sie neben ihrem Studium nicht auch noch 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten können, ohne ihr Studium zu verzögern. Diese gesetzliche Vermutung führt dazu, dass Sie als Antragsteller:in vollumfänglich beweisen müssen, dass Sie doch 15 Stunden pro Woche übrig haben. Das bedeutet eine Umkehr der Beweislast, denn eigentlich gilt im Sozialrecht die Amtsermittlungspflicht der Behörde bzw. des Gerichts.

Die 15 Stunden müssen Sie übrigens im tatsächlichen und rechtlichen Sinne zur Verfügung haben. Das heißt, es darf sich bei Ihrem Studiengang nicht um einen Vollzeitstudiengang handeln. Sie können also nicht argumentieren, Sie seien besonders fleißig und benötigten zum Studium nicht so viel Zeit, wie dafür vorgesehen. Schon die Studienordnung muss vorsehen, dass die wöchentliche Zeit für Vorlesungen, Arbeitsgruppen und Lernen weniger als 25 Stunden beträgt (40 Stunden gesetzliche Wochenarbeitszeit minus 15 Stunden Verfügbarkeit). Genauso wenig greift die Argumentation, man sei nur zu studienfremden Zwecken immatrikuliert und gehe dem Studium nicht wirklich nach (Bundessozialgericht, Urteil vom BSG, 24.07.1997 – 11 RAr 99/96).

Fazit

Es ist schwierig, Arbeitslosengeld 1 trotz Immatrikulation zu erhalten. Unmöglich ist es aber nicht. Die Voraussetzungen sind zwar eng gefasst, aber dennoch erfüllbar, besonders wenn Sie berufsbegleitend studieren. Auch bei einem Teilzeitstudium, was immer mehr Universitäten ermöglichen, ist ein Anspruch auf ALG I eher möglich. Ich habe bereits Fälle bearbeitet, bei denen ich wenigstens vor Gericht den ALG I Anspruch für meine Mandant:innen durchsetzen konnte. Also, bleiben Sie hartnäckig, wenn Sie zunächst einen Negativbescheid von der Arbeitsagentur erhalten!

Teurere Wohnung trotz Hartz IV: 8 Praxisfälle, wo das ging!

Hartz IV Leistungsberechtigte dürfen nicht ohne Zustimmung des Jobcenters in eine neue, teurere Wohnung ziehen. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen.

Zwar ist es niemandem mit Hartz IV Bezug im rechtlichen Sinne verboten, sich eine neue Wohnung zu suchen und umzuziehen. Der Prüfdienst des Jobcenters wird Ihnen nicht die Tür verbarrikadieren. Jedoch besteht das große Problem, dass das Jobcenter unter Umständen nicht verpflichtet ist, ihnen die neue Miete zu bezahlen, falls diese höher ausfällt als bisher. Bei „nicht erforderlichen Umzügen“, so heißt es in § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II bekommen Sie also im schlimmsten Fall nur Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der alten Miete gezahlt. Die Differenz müssen Sie selbst zahlen. So entstehen leicht Mietschulden.

Das lässt sich vermeiden. Einmal beauftragte mich beispielsweise eine Frau, die innerhalb derselben Stadt in eine leicht teurere Wohnung umgezogen war. Das Jobcenter wollte ihr daher die Differenz zur alten Miete nicht zahlen. Doch konnten wir im Verfahren beim Sozialgericht das Jobcenter überzeugen, dass der Umzug berechtigt war. Die Frau war nämlich in ihrer alten Wohngegend von Jugendlichen beleidigt, gestalked, geschubst und anderweitig körperlich bedroht wurde. Das entsprechende Wohnviertel war bereits seit einiger Zeit ordnungspolitisch in die öffentlichen Schlagzeilen geraten. Hinzu kam, dass der Vermieter auf Mangelbeseitigungsanforderungen (Wasserschäden, Einbruch in den Keller) nicht reagierte. 

Teurere Wohnung trotz Hartz IV, mit etwas Recherche klappt das vielleicht
Alle Fotos: Ketut Subiyanto

Weitere Fälle aus der Praxis, wo eine teurere Wohnung okay war:

  1. Umzug in ein anderes Gebiet (Bundesland, Region, Stadt; es kommt darauf an, ob sich der kommunale Mietenvergleichsraum ändert; BSG, Urteil vom 01.06.2010 – B 4 AS 60/09 R)
  2. Wohnung zu klein, zum Beispiel bei Einzug eines Partners oder Geburt eines Kindes
  3. Wohnung nicht behinderten- oder altersgerecht, aber es besteht ein entsprechender Bedarf
  4. Unzumutbarer Wohnungszustand (dauernder Schimmel, kaputte Elektrik, Einsturzgefahr, etc.; SG Berlin, Beschluss vom 04.11.2005 – S 37 AS 10013/05 ER) – Achtung: zunächst ist ein Vorgehen gegen den Vermieter erforderlich!
  5. Erheblicher Konflikt mit anderen Hausbewohner:innen, Streitschlichtungsversuche waren erfolglos (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2007 – L 28 B 676/07 AS ER)
  6. Persönliche Pflege eines nahen Angehörigen, die eine Präsenz im Nahbereich erfordert
  7. Zustimmung des Jobcenters für Wohnungswechsel

Das ist nur eine unvollständige Aufzählung von Gründen, die für einen berechtigten Umzug in eine teurere Wohnung sprechen. Viele weitere sind denkbar, es kommt nur auf die besondere Wichtigkeit an. Wenn Sie sich unsicher sind, stellen Sie vorher einen Antrag beim Jobcenter. Eine echte Voraussetzung für den Umzug und die Übernahme der neuen Miete ist das zwar nicht. Aber es hilft, dass Sie in der neuen Wohnung nicht aus allen Wolken fallen. Mit dem (Negativ-) Bescheid des Jobcenters können Sie dann auch gerne in meine Beratung kommen!

4 wichtige Tipps für Pflegegrad und Pflegestufe

Pflegebedürftigkeit betrifft irgendwann fast alle alten Menschen. Für sie und ihre Angehörigen bleibt es dennoch oft ein schwer zu überblickendes Thema.

Tipp 1: Pflegegrad vs. Pflegestufe

Mehmet ist 60 Jahre alt. Jede Woche geht er seinen Vater Mustafa besuchen. Der wohnt alleine; Mehmet bringt Einkäufe und Zeit für eine Tasse Tee mit. Mustafa würde man auf den Blick als rüstigen Rentner bezeichnen. Er ist zwar schon 85 Jahre alt. Doch ist er noch flott auf den Beinen und überholt bei seinen täglichen Spaziergängen so manchen trödeligen Hipster auf den Straßen Berlins.

Mehmet hat allerdings ein Problem. Mustafa ist dement und dies schon im fortgeschritteneren Stadium. Manchmal kommt er von seinen Spaziergängen nicht mehr nach Hause und Mehmet muss ihn suchen. Mustafa vergisst seine Medikamente, den Abwasch und die Lebensmittel im Kühlschrank. Er schließt teure Abos ab und kauft sich einen neuen Sportwagen. Mehmet müsste viel öfter zu Besuch kommen oder sein Vater bräuchte eine bessere professionelle Betreuung. Doch gibt es dafür genug Geld von der Pflegekasse?

Der Pflegegrad, bzw. die Pflegestufe entscheidet maßgeblich über die Lebensqualität im hohen Alter.
Der Pflegegrad, bzw. die Pflegestufe entscheidet maßgeblich über die Lebensqualität im hohen Alter.

Diesen Fall habe ich einem von mir bearbeiteten Mandant nachgezeichnet. Das liegt schon einige Zeit zurück und so stellte sich die Frage nach der Unterstützung von der Pflegeversicherung noch dem alten Recht der Pflegestufen. Damals gab es im Wesentlichen drei Pflegestufen. Die Einstufung erfolgte danach, wie viel Zeit die für eine Person notwendige Hilfe benötigt.

Die Pflegestufe I gab es erst bei 90 Minuten Pflegebedarf täglich. Für Pflegestufe II waren 180 Minuten nötig, für Pflegestufe III 300 Minuten. Bewertet wurden dabei vor allem körperliche Fragen, zum Beispiel ob die Person eigenständig essen, sich anziehen oder für Bewegung sorgen kann. Demenzkranke Menschen erreichten dabei häufig nicht einmal die Pflegestufe I. Mustafa kommt von seinen Spaziergängen nicht mehr nach Hause? Naja, jedenfalls kann er noch gehen. Er vergisst zu essen? Aber er kann doch noch kochen. Mustafa verprasst sein ganzes Geld? Egal, er kann noch schreiben und sprechen.

Aufgrund dieser Mängel wurde das System reformiert und zum Jahresbeginn 2017 die Pflegegrade eingeführt. Es gibt nun fünf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt zwar nach wie vor mittels einer Begutachtung und eines Fragebogens. Dort spielen aber psychische und kognitive Beeinträchtigungen der Selbsthilfefähigkeit der pflegebedürftigen Person eine deutlich größere Rolle als allein körperliche Gebrechen. Auch der reine Zeitaufwand für Pflegepersonal/Angehörige hat ein geringeres Gewicht als zuvor bei den Pflegestufen. Es kommt mehr auf Fähigkeit der Person an, ein selbstständiges Leben zu führen.

Tipp 2: Wann gibt es welchen Pflegegrad?

Für die Frage, wann es welchen Pflegegrad gibt, kommt es auf das Maß der Schwierigkeiten an, die eine pflegebedürftige Person daran hindern, ein selbstständiges Leben zu führen. Um dies zu bestimmen, wird die betroffene Person mittels eines Kataloges von Fragen aus sechs Lebensbereichen begutachtet.

Je nachdem wie viel Kriterien erfüllt werden und wie diese zu gewichten sind, werden die Pflegegrade zugeteilt (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Zum Beispiel gibt es den Fragenkatalog auf der Seite des Sozialverbandes Deutschland [PDF].

Tipp 3: Wie viel Geld gibt es bei welchem Pflegegrad?

Das Sozialgesetzbuch XI sieht verschiedene Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vor. Eine Übersicht findet sich in § 28 SGB XI. Es werden dabei verschiedene Leistungsarten mit ihren jeweiligen Höchstsummen unterschieden. Dazu folgende Übersicht:

PflegesachleistungenPflegegeldVollstationäre Pflege
Pflegegrad 1125 Euro
Pflegegrad 2724 Euro316 Euro770 Euro
Pflegegrad 31.363 Euro545 Euro1.262 Euro
Pflegegrad 41.693 Euro728 Euro1.775 Euro
Pflegegrad 52.095 Euro901 Euro2.005 Euro
Zeitpunkt der Datenlage: 26. Februar 2022

Bei der vollstationären Pflege fließt der Geldbetrag als Zuschuss an das Pflegeheim. Seit Januar 2022 gibt es hier außerdem einen weiteren besonderen Zuschlag. Die Beträge der Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. Trotz des Begriffes „Sachleistungen“ fließt natürlich Geld.

Allerdings muss die Verwendung mit Rechnungen belegt werden und nur die belegte Höhe, nicht die angegeben Maximalsummen werden tatsächlich gezahlt. Pflegegeld erhält, wer ehrenamtlich Hilfe zu Hause für eine pflegebedürftige Person leistet (Angehörige, Freunde, Nachbar:innen). Neben diesen gibt es einige weitere Leistungen (zum Beispiel Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel im Pflegeheim; siehe § 28 SGB XI).

Tipp 4: Antragstellung und Rechtsmittel (Widerspruch, Klage)

Den Weg zum Erhalt von Pflegegrad und den entsprechenden Leistungen möchte ich Ihnen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung darstellen:

  1. Antrag bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese ist der Krankenkasse zugeordnet; Sie können sich also einfach an jene wenden. Ein formloser Antrag genügt, zum Beispiel eine einfache Nachricht per E-Mail.
  2. Die Pflegeversicherung wird Ihnen nun Unterlagen zuschicken und einen Termin zur Begutachtung der pflegebedürftigen Person vorschlagen.
  3. Die Begutachtung wird durchgeführt. Angehörige dürfen anwesend sein.
  4. Das Ergebnis trifft ein. Ein Pflegegrad wird per „Bescheid“ zuerkannt.
  5. Damit können Sie nun die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung beantragen!

Sind Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht zufrieden, zum Beispiel weil wichtige Aspekte vergessen wurden oder zu geringer Pflegegrad zuerkannt wurde, empfehle ich Ihnen, Widerspruch einzulegen. Dazu genügt ebenfalls ein formloses Schreiben an die Pflegeversicherung. Informationen dazu müssten auch auf dem Bescheid zu finden sein. Vorsicht: Die Frist zum Widerspruch beträgt einen Monat. Sie können den Widerspruch alleine einlegen oder schon an dieser Stelle eine:n Anwält:in einschalten. Spätestens bei abgelehntem Widerspruch und dann notwendiger Klage ist dies sehr zu empfehlen.

WBS und Ausbildungsduldung: Das müssen Sie wissen!

Geht Wohnberechtigungsschein (WBS) auch mit Ausbildungsduldung? Und was ist Ausbildungsduldung überhaupt? Das Verwaltungsgericht Berlin hat dazu entschieden.

Dieses Thema liegt an der Schnittstelle von gleich drei Rechtsgebieten. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Sozialleistung (Sozialrecht), der seinen Inhaber*innen den Zugang zu staatlich geförderten Wohnungen gewährt (Mietrecht). Die Ausbildungsduldung ist eine Regelung des Aufenthaltsrechts. Das Verwaltungsgericht Berlin hat zuletzt mit einem Urteil schon frühere Entscheidungen dahingehend bestätigt, dass auch Personen mit Ausbildungsduldung einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wohnberechtigungsschein, Ausbildungsduldung – was ist das überhaupt genau?

Der Wohnberechtigungsschein ist Teil der staatlichen sozialen Wohnungspolitik. Wer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze verdient, erhält ihn und damit die Berechtigung, besonders günstige Wohnungen anmieten zu dürfen. Der Bund hat die Einkommensgrenze dabei auf 12.000 Euro pro Jahr für eine Person, auf 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt und auf zusätzlich 4.100 Euro je weiteres Haushaltsmitglied (Kinder) festgelegt (§ 9 WoFG). Die Bundesländer können hiervon jedoch abweichen und so darf zum Beispiel in Berlin deutlich mehr verdient werden.

Die vergünstigte Wohnung, die mit dem WBS bezogen werden kann, muss übrigens nicht aus dem Angebot einer städtischen Wohnungsgesellschaft stammen. Auch private Vermieter*innen haben WBS-Wohnungen im Angebot. Die Stadt Berlin hat eine Website geschaltet, mit der Sie berechnen können, ob Sie mit Ihrem Einkommen für einen Wohnberechtigungsschein in Frage kommen.

Die Ausbildungsduldung ist eine besondere Art der Duldung. Die Duldung allgemein spielt im Rahmen des Aufenthaltsrechts eine Rolle. Eigentlich ist das ein Euphemismus, denn wen der deutsche Staat nur duldet, der hat gerade kein Aufenthaltsrecht mehr. Geregelt ist das alles im Aufenthaltsgesetz. Ein Aufenthaltsrecht kann Ausländer*innen darin aus verschiedenen Gründen zukommen: Ausbildung (§ 16), Erwerbstätigkeit (§ 18), völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§ 22), Familienzusammenführung (§ 27) und weitere (§§ 37 ff). Die Duldung kommt erst ins Spiel, wenn es um die Beendigung des Aufenthalts geht (§§ 50 ff).

Ausländer*innen ohne Aufenthaltsrecht droht die Abschiebung. Die Duldung wiederum setzt die Vollstreckung der Abschiebung aus besonderen Gründen aus (§ 60a ff). Sie gewährt aber kein echtes Aufenthaltsrecht. Fällt der besondere Grund weg, kann die Abschiebung sofort vollzogen werden (allerdings gibt es in Deutschland tausende Fälle sogenannter Kettenduldungen, bei denen Duldung auf Duldung folgt und die für die Betroffenen besonders belastend sind).

Wenige Gesetze werden so oft geändert, wie das Aufenthaltsgesetz. Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG wurde 2016 neu eingeführt. Hintergrund war, dass die Bundesregierung (jungen) Flüchtlingen eine Bleibeperspektive bei „guter Führung“ in Aussicht stellen wollte, ohne ihnen allerdings gleich ein echtes Aufenthaltsrecht zuzugestehen. Nach § 60c AufenthG werden Auszubildende grundsätzlich für die gesamte Dauer ihrer Berufsausbildung (in der Regel drei Jahre) geduldet. Danach besteht die Möglichkeit für eine sich anschließende Beschäftigung ein befristetes Aufenthaltsrecht zu bekommen (§ 19d AufenthG). Nach acht Jahren (sechs Jahre bei Familien) kann ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erlangt werden (§ 25b AufenthG). Es wird deutlich: Wenn alles glattläuft (es gibt allerdings viele Fallstricke), können junge Flüchtlinge trotz Ablehnung ihres Asylantrages zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis kommen.

Wohnberechtigungsschein (WBS), Ausbildungsduldung, die Bürokratie macht es einem nicht leicht!

Wie hängen Wohnberechtigungsschein und Ausbildungsduldung zusammen? Und: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Der Kreis der Antragsberechtigten für den Wohnberechtigungsschein wird im Wohnraumförderungsgesetz nicht konkret, sondern abstrakt bestimmt. Nach § 27 Abs. 2 Satz 2 WoFG kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wer sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und […] rechtlich und tatsächlich in der Lage [ist], für sich und ihre Haushaltsangehörigen nach § 18 auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen […]“. Die Frage ist also, ob dies auf Personen mit Ausbildungsduldung zutrifft.

In den vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fällen hatten das verschiedene Berliner Bezirksämter abgelehnt und keine WBS ausgestellt. Sie beriefen sich darauf, dass die Ausbildungsduldung gerade kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht sei, sondern eine Duldung bleibe. In rechtlicher Hinsicht trifft dies natürlich zu. Denn bei der Duldung wird nur die Abschiebung ausgesetzt (s.o.). Die Ausbildungsduldung steht im Aufenthaltsgesetz auch nicht bei den echten Aufenthaltstiteln, sondern im Abschnitt der Duldung. In tatsächlicher Hinsicht verleiht die Ausbildungsduldung Flüchtlingen aber eine recht lange, sichere Bleibeperspektive.

So sah es auch das Verwaltungsgericht Berlin. In seinen Urteilen vom 25. Juni 2019 – 8 K 202.18 –, 01. August 2019 – 8 K 163.19 – und 14. Januar 2021 – 8 K 81/20 – entschied es, dass die Ausbildungsduldung für einen Wohnberechtigungsschein ausreicht. Die Ausbildungsduldung verwische den aufenthaltsrechtlichen Unterschied zwischen Duldung und Aufenthaltserlaubnis. Sie solle Ausländer*innen und dem Ausbildungsbetrieb Rechtssicherheit für die Zeit der Ausbildung geben.

Die Ausbildungsduldung erlösche auch nicht einfach. Sofern sich alles so ergibt, wie gesetzlich vorgesehen, führe die Ausbildungsduldung über den oben beschriebenen Weg zu einem echten und dauerhaften Aufenthaltsrecht. Insofern sehe die Ausbildungsduldung den von der Rechtsordnung im Übrigen missbilligten „Spurwechsel“ (von Duldung zu Aufenthaltsrecht) ausdrücklich vor.

Das Verwaltungsgericht hat in meinen Augen ein gutes Urteil für die Sache der in Deutschland nur Geduldeten ausgesprochen. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Sache sieht, denn es hat über dieses Thema noch nicht entschieden.

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Bundessozialgericht stärkt Pflege-WGs

Wohngemeinschaften sind unter Studierenden und anderen jungen Leuten ein alter Hut. Doch auch die Zahl der Senioren-WGs nimmt mittlerweile zu. Die Vorteile liegen auf der Hand. Gemeinschaftliches Wohnen kann Einsamkeit im Alter entgegenwirken. Das Leben in der Wohngemeinschaft ist in der Regel auch günstiger als alleine oder zu zweit. Schließlich können sich die zusammenlebenden Senioren gegenseitig unterstützen. Natürlich verlangt das alles ein wenig guten Willen, denn je mehr Personen, desto mehr Meinungen leben auch unter einem Dach.

Die finanzielle Förderung von Pflege-WGs

Doch auch der Staat hat das Potential von Pflege-WGs erkannt und fördert diese seit 2012 mit dem sogenannten Wohngruppenzuschlag. Nach § 38a SGB XI erhalten die Bewohner*innen solcher WGs zusätzlich 214 Euro monatlich, um „[eine beauftragte Person] allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichten oder die Wohngruppenmitglieder bei der Haushaltsführung unterstützen [zu lassen].“ Dabei lässt der Staat in Person der Pflegekassen natürlich den Rubel auch nicht ganz uneigennützig springen. Vielmehr soll ein Anreiz gesetzt werden, im Fall der Pflegebedürftigkeit nicht gleich die vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, die gewöhnlich deutlich teurer ist.

Leider haben in der Praxis weniger Personen von dieser Förderung profitiert als diese es sich erhofften. Vielen wurde der beantragte Zuschlag verweigert, weil die Pflegekassen die Voraussetzungen nicht vorliegen sahen. Die Wohnung sei nicht gemeinschaftlich genug. Die Unterstützung der WG werde nicht durch eine einzige Person, sondern durch mehrere oder durch einen Verein oder ein Unternehmen besorgt. Oder schließlich, die Unterstützung sei nicht in ausreichender Weise gemeinschaftlich beauftragt worden. Die Sozialgerichte und Landessozialgerichte bestätigten in der Regel die Ablehnung der Leistungen.

Bundessozialgericht hilft Wohngemeinschaften

Dem hat das Bundessozialgericht (BSG) nun einen Riegel vorgeschoben. Mit drei Urteilen vom 10. September 2020 (Aktenzeichen B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R, B 3 P 1/20 R) entschied es, dass die Latte für den Erhalt des Wohngruppenzuschlags nicht zu hoch gehängt werden dürfe (Pressemitteilung). Das gesetzliche Ziel, ambulante Wohnformen pflegebedürftiger Menschen unter Beachtung ihres Selbstbestimmungsrechts nach § 2 Abs. 1 SGB XI zu fördern, sei zu beachten. Natürliche müsse sichergestellt bleiben, dass nicht professionelle Anbieter ihre Angebote an stationärer Vollpflege als Wohngemeinschaften umdeklarierten, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Dabei liege eine ambulante, wohngruppenzuschlagstaugliche Versorgungsform vor, „wenn keine vollständige Übertragung der Verantwortung ohne freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen erfolgt, sondern wenn die Versorgung auf die Übernahme von Aufgaben durch Dritte angelegt ist, unabhängig davon, ob auch tatsächlich davon in bestimmter Weise Gebrauch gemacht wird.“ Denn mit dem Wohngruppenzuschlag solle Pflegebedürftigen geholfen werden, die noch selbst einen Großteil ihres Alltags bewältigten und die nur punktuelle Unterstützung benötigen.

Senioren-WGs dürfen also Vereine oder Unternehmen für die allgemeine Unterstützungsleistungen beauftragen; sie dürfen eine eigene Küchenzeile in ihrem persönlichen Zimmer haben, wenn darüber hinaus auch noch Gemeinschaftsräume verfügbar sind; die in § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI geforderte „gemeinschaftliche Beauftragung“ darf auch konkludent geschehen, d.h. bei jedem Zuzug eines Bewohners muss nicht ein neuer schriftlicher Beschluss gefasst werden. Auch, wenn die Pflegekasse den Antrag auf Wohngruppenzuschlag aus anderen Gründen ablehnt, dürfte nach dem neuen Urteil des BSG eine gerichtliche Überprüfung des Bescheids bessere Aussicht auf Erfolg haben. Übrigens ist der Wohngruppenzuschlag nicht nur für Senioren-WGs möglich; auch alle anderen Arten von Pflege-WGs können ihn erhalten.

Hartz IV-Sätze zu gering für Schulmaterialien

Das Bundessozialgericht entschied am 08. Mai 2019: 100 Euro pro Jahr sind zu wenig für Schulbücher – Kinder von Arbeitssuchenden werden benachteiligt!

Die Hartz-IV Gesetze verstoßen nach der Meinung des LSG teilweise gegen die Verfassung. Auch Kinder von Jobcenter-Kunden müssen gleichberechtigt am Schulunterricht teilnehmen können. Dafür reichen die vorgesehenen 100 Euro pro Jahr und Kind nicht aus.

Klägerinnen brauchten Schulmaterialien für die Oberstufe

Geklagt hatten drei Schülerinnen der Oberstufe. Sie brauchten für den Unterricht am Gymnasium unter anderem grafikfähige Taschenrechner sowie Schulbücher. Dabei ging es um eine Summe von bis zu 330 Euro.

Jobcenter gewährte nur 100 Euro

Die Jobcenter hatten den Schülerinnen aber nur eine Schulbedarfsleistung in Höhe von 100 Euro gewährt. Dagegen klagten die Schülerinnen und machten geltend, dass die gewährten Leistungen des Jobcenters nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügten. Um gleichberechtigt am Schulunterricht teilnehmen zu können, müssen die Kinder alle nötigen Materialien besorgen können.

Teilhabe am Unterricht nicht möglich

Die Sozialgerichte der ersten Instanz in Lüneburg, Hannover und Hildesheim gaben noch dem Jobcenter Recht. Doch die Schülerinnen gingen in Berufung. Das Landessozialgericht Celle stärkte nun ihre Rechte und stellte fest, dass die Schulmaterialien nicht aus den Regelleistungen zu bezahlen seien. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung bestätigt. Tipp: Wenn Ihnen das Gleiche passiert ist, sollten Sie trotzdem in Widerspruch und Klage gehen mit Hinweis auf dieses tolle Urteil.