Rechtsanwalt für Rentenrecht

Ihr Rechtsanwalt für Rentenrecht: In Sachen Erwerbsminderung, Rente und Berufsunfähigkeit gegen die Behörden und Versicherungen auf Ihrer Seite. Denn es geht um Ihr Geld!

Fühlen Sie nicht mehr in der Lage, mehr als 6 Stunden oder sogar weniger als 3 Stunden arbeiten zu können?

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Sie haben gegen die Ablehnung der Rente Widerspruch eingelegt, der ohne weitere Begutachtung nach Aktenlage abgelehnt wurde, sodass jetzt nur noch eine Klage beim Sozialgericht möglich ist?

Wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt und Sie verstehen die Welt nicht mehr? Zumal bei Ihnen Berufsunfähigkeit vorliegt und Ihnen daher eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente zustehen müsste?

Sie bekommen zwar eine „Teilerwerbsminderungsrente“, jedoch erhalten Sie gar keinen Job im Teilzeitarbeitsmarkt?

Sie wollen noch keine Rente, aber eine „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ z. B. in Gestalt einer Umschulung wurde auch abgelehnt?

Marek Schauer Rechtsanwalt für Rentenrecht

Nehmen Sie am besten sofort mit mir Kontakt auf oder buchen Sie einen Beratungstermin.

Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!

Erwerbsminderungsrente: Was tun bei Ablehnung durch die Rentenversicherung?

Die Erwerbsminderungsrente soll Menschen finanziell absichern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. In der Praxis lehnt die Deutsche Rentenversicherung jedoch viele Anträge zunächst ab. Häufig wird argumentiert, dass noch ausreichende Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht oder medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

Wer einen ablehnenden Bescheid erhält, sollte die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Oft lohnt sich eine rechtliche Überprüfung der medizinischen Gutachten, Befunde und der Begründung der Rentenversicherung. Fehlerhafte Einschätzungen des Gesundheitszustands oder unvollständige medizinische Unterlagen können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche nicht anerkannt werden.

Grundsätzlich wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente unterschieden. Eine volle Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn Betroffene aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei einer Leistungsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich kann ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente bestehen.

Gegen die Ablehnung eines Antrags kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, besteht häufig die Möglichkeit, die Ansprüche vor dem Sozialgericht durchzusetzen. Eine frühzeitige Prüfung des Rentenbescheids kann entscheidend sein, um Fehler aufzudecken und die Erfolgsaussichten eines Verfahrens realistisch einzuschätzen.

Rechtsanwalt Marek Schauer unterstützt Mandanten bundesweit bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente, bei Widersprüchen gegen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung sowie bei sozialgerichtlichen Verfahren.

Fachanwalt Marek Schauer

Marek Schauer ist Fachanwalt für Sozialrecht und berät Mandanten bundesweit zu Fragen rund um das Thema Rente. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung, die Durchsetzung von Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente, Altersrente und Hinterbliebenenrente sowie die Vertretung in Widerspruchsverfahren und Klagen vor dem Sozialgericht.

Als Rechtsanwalt in Berlin unterstützt Marek Schauer Mandanten bei der Prüfung von Rentenbescheiden, der Anerkennung von Versicherungszeiten und der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht, Krankenversicherungsrecht und Leistungsrecht der sozialen Sicherungssysteme.

Mandanten aus ganz Deutschland profitieren von einer persönlichen Beratung und einer bundesweiten Vertretung gegenüber Rentenversicherungsträgern, Behörden und Sozialgerichten. Durch seine Spezialisierung auf das Sozialrecht verfügt Marek Schauer über umfassende Erfahrung bei Streitigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Sozialleistungsträgern.

Häufige Fragen zum Rentenrecht

Wann sollte ich einen Anwalt für Rentenrecht einschalten?

Ein Anwalt für Sozialrecht kann helfen, wenn ein Rentenantrag abgelehnt wurde, die Rentenhöhe fehlerhaft erscheint oder Probleme mit der Deutschen Rentenversicherung bestehen.

Was kann ich tun, wenn meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, ist häufig eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Rentenantrags?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Komplexe medizinische Prüfungen oder fehlende Unterlagen können das Verfahren verlängern.

Kann ich gegen einen Rentenbescheid vorgehen?

Ja. Wenn Sie glauben, dass Ihr Rentenbescheid fehlerhaft ist, können Sie Widerspruch einlegen und Ihre Ansprüche überprüfen lassen.

Welche Rentenarten gibt es in Deutschland?

Zu den wichtigsten Rentenarten gehören die Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente sowie verschiedene Sonderformen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer hilft bei Problemen mit der Deutschen Rentenversicherung?

Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung vertreten und bei Widersprüchen sowie Klagen unterstützen.

Welche Frist gilt für einen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid?

In der Regel muss ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden.

Kann ich auch außerhalb von Berlin vertreten werden?

Ja. Viele rechtliche Angelegenheiten rund um das Thema Rente können bundesweit telefonisch, schriftlich oder digital bearbeitet werden.