Nach einem schweren Arbeitsunfall streiten sich viele Parteien. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite bekommen Sie die Leistungen, die Ihnen zustehen.

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So hilft übrigens ein Rechtsanwalt nach einem Arbeitsunfall
Inhaltsverzeichnis
Rechtsanwalt nach Arbeitsunfall – Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft
Ein Arbeitsunfall kann innerhalb weniger Sekunden weitreichende Folgen haben. Neben Verletzungen und einer längeren Arbeitsunfähigkeit entstehen häufig auch Fragen zur Kostenübernahme, Rehabilitation, zum Verletztengeld oder zu einer möglichen Verletztenrente. Zuständig ist in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft.
Doch nicht jeder Unfall wird ohne Weiteres als Arbeitsunfall anerkannt und auch über die Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalls kann es zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen.
Ein Rechtsanwalt nach einem Arbeitsunfall kann prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, Bescheide der Berufsgenossenschaft kontrollieren und Ihre Interessen gegenüber dem Unfallversicherungsträger vertreten.
Wann liegt ein Arbeitsunfall vor?
Als Arbeitsunfall gelten grundsätzlich Unfälle, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Entscheidend ist dabei der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Unfallereignis.
Versicherungsschutz kann beispielsweise bestehen bei:
- Unfällen unmittelbar während der Arbeit
- Unfällen bei betrieblichen Tätigkeiten außerhalb des Betriebsgeländes
- bestimmten Unfällen im Homeoffice
- Dienst- und Geschäftsreisen
- Unfällen auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der Arbeit
- bestimmten Umwegen auf dem Arbeitsweg, beispielsweise im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern
Gerade bei Wegeunfällen, Unterbrechungen des Arbeitsweges oder Tätigkeiten, die sich zwischen privatem und beruflichem Bereich bewegen, kann die rechtliche Einordnung schwierig sein.
Was zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall?
Wird ein Unfall als Versicherungsfall anerkannt, kommen abhängig von den konkreten Unfallfolgen unterschiedliche Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht.
Dazu gehören insbesondere:
- medizinische Behandlung und Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Verletztengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
- Hilfsmittel und weitere Rehabilitationsleistungen
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Verletztenrente bei dauerhaften Unfallfolgen
Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist zunächst, die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall möglichst weitgehend wiederherzustellen. Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück, können darüber hinaus Geldleistungen relevant werden.
Berufsgenossenschaft erkennt Arbeitsunfälle nicht an
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall ablehnt.
Die Unfallversicherung kann beispielsweise zu der Einschätzung gelangen, dass zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall kein ausreichender Zusammenhang besteht oder dass bestehende gesundheitliche Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen sind.
Für Betroffene kann eine solche Entscheidung erhebliche Folgen haben.
Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht kann den Ablehnungsbescheid und die zugrunde liegenden Unterlagen prüfen. Dabei kann unter anderem entscheidend sein,
- wie sich der Unfall tatsächlich ereignet hat,
- welche Tätigkeit unmittelbar vor dem Unfall ausgeführt wurde,
- welche medizinischen Befunde vorliegen,
- ob Vorerkrankungen bestanden,
- welche Beschwerden unmittelbar nach dem Unfall dokumentiert wurden und
- ob ein ausreichender ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschaden besteht.
Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft
Sie müssen eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft nicht ungeprüft akzeptieren.
Gegen einen belastenden Bescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist insbesondere auf die im Bescheid angegebene Rechtsbehelfsfrist zu achten. Häufig beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Im Widerspruchsverfahren können medizinische Unterlagen, Unfallberichte, Zeugenaussagen und weitere Nachweise von Bedeutung sein. Gerade bei komplexen Unfallfolgen kann es sinnvoll sein, nicht nur der Entscheidung zu widersprechen, sondern konkret darzulegen, an welchen Punkten die Bewertung der Berufsgenossenschaft fehlerhaft oder unvollständig ist.
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann anschließend eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht kommen.
Verletztenrente nach einem Unfall
Bleiben nach einem Arbeitsunfall langfristige gesundheitliche Einschränkungen bestehen, kann ein Anspruch auf Verletztenrente bestehen.
Entscheidend ist insbesondere die sogenannte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Sie beschreibt, in welchem Umfang die Möglichkeiten des Betroffenen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Unfallfolgen eingeschränkt sind.
Bei der Beurteilung der MdE kommt medizinischen Gutachten häufig eine zentrale Bedeutung zu.
Ein Rechtsanwalt kann deshalb insbesondere prüfen, ob:
- sämtliche Unfallfolgen berücksichtigt wurden,
- medizinische Gutachten nachvollziehbar sind,
- Beschwerden zutreffend dem Arbeitsunfall zugeordnet wurden und
- die festgestellte MdE angemessen bewertet wurde.
Eine Verletztenrente kann grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Gutachten der Berufsgenossenschaft prüfen lassen
In Verfahren nach einem Arbeitsunfall spielen ärztliche Befunde und Gutachten häufig eine entscheidende Rolle.
Dabei geht es nicht nur um die Frage, welche Verletzung vorliegt, sondern auch darum, ob diese tatsächlich auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist und welche dauerhaften Einschränkungen daraus entstehen.
Insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen, mehreren möglichen Ursachen oder langfristigen Beschwerden können unterschiedliche medizinische Bewertungen entstehen.
Die rechtliche Prüfung eines Gutachtens kann deshalb entscheidend dafür sein, ob ein Arbeitsunfall anerkannt, eine bestimmte Unfallfolge berücksichtigt oder eine Verletztenrente bewilligt wird.
Wann sollte ich nach einem Unfall auf der Arbeit einen Rechtsanwalt einschalten?
Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall nicht anerkennt,
- einzelne Unfallfolgen nicht anerkannt werden,
- Leistungen abgelehnt oder eingestellt werden,
- die Höhe der MdE streitig ist,
- eine Verletztenrente abgelehnt wurde,
- ein medizinisches Gutachten Zweifel aufwirft,
- ein Widerspruchsbescheid ergangen ist oder
- eine Klage vor dem Sozialgericht notwendig wird.
Je früher die rechtliche Situation geprüft wird, desto besser können relevante Unterlagen und medizinische Nachweise in das Verfahren eingebracht werden.
Rechtsanwalt für Sozialrecht
Nach einem schweren Arbeitsunfall geht es häufig nicht nur um die unmittelbare medizinische Behandlung. Langfristig können Fragen zur beruflichen Zukunft, Rehabilitation, finanziellen Absicherung und zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen hinzukommen.
Als Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft und der gesetzlichen Unfallversicherung – von der Prüfung des Bescheids über das Widerspruchsverfahren bis zur Vertretung vor dem Sozialgericht.
Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten oder einen Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt auf und lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Häufige Fragen zu Arbeitsunfälle
Wann brauche ich einen Rechtsanwalt nach einem Arbeitsunfall?
Ein Rechtsanwalt kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall oder einzelne Unfallfolgen nicht anerkennt, Leistungen verweigert oder die Höhe einer Minderung der Erwerbsfähigkeit streitig ist. Auch bei medizinischen Gutachten oder einem bereits ergangenen Widerspruchsbescheid kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.
Was muss ich unmittelbar nach einem Arbeitsunfall tun?
Der Unfall sollte dem Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzten gemeldet und möglichst genau dokumentiert werden. Abhängig von Art und Dauer der Verletzung kann außerdem die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erforderlich sein. Medizinische Unterlagen und Angaben zum Unfallhergang sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Was ist ein Durchgangsarzt?
Ein Durchgangsarzt – häufig kurz D-Arzt genannt – ist ein speziell für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen zugelassener Arzt. Bei bestimmten Unfallverletzungen ist eine Vorstellung beim Durchgangsarzt vorgesehen. Er dokumentiert den Unfall und entscheidet unter anderem über die weitere Behandlung.
Was kann ich tun, wenn die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall ablehnt?
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Dabei sollte geprüft werden, warum die Berufsgenossenschaft die Anerkennung verweigert und welche medizinischen oder tatsächlichen Nachweise für einen Zusammenhang zwischen Tätigkeit, Unfall und Gesundheitsschaden sprechen.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen die Berufsgenossenschaft?
Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Entscheidend ist die Rechtsbehelfsbelehrung des konkreten Bescheids. Daher sollte ein ablehnender Bescheid möglichst frühzeitig geprüft werden.
Wann bekommt man nach einem Arbeitsunfall Verletztenrente?
Eine Verletztenrente kann grundsätzlich bestehen, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Entscheidend sind die konkreten gesundheitlichen Unfallfolgen und die daraus resultierende Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Was ist die MdE nach einem Arbeitsunfall?
MdE bedeutet Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sie beschreibt, wie stark die durch den Arbeitsunfall verursachten gesundheitlichen Einschränkungen die Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt beeinträchtigen. Die MdE ist insbesondere für die Frage einer Verletztenrente relevant.
Zählt ein Wegeunfall auch als Arbeitsunfall?
Auch der unmittelbare Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Bei Umwegen oder Unterbrechungen muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob noch ein ausreichender Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit besteht.
Kann ich gegen ein Gutachten der Berufsgenossenschaft vorgehen?
Ein medizinisches Gutachten ist nicht automatisch unangreifbar. Seine Feststellungen und Schlussfolgerungen können im Rahmen des Verwaltungs-, Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens überprüft werden. Entscheidend ist unter anderem, ob alle relevanten Befunde und Unfallfolgen berücksichtigt wurden.
Wer entscheidet, ob ein Arbeitsunfall anerkannt wird?
Über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls entscheidet der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger, beispielsweise eine Berufsgenossenschaft. Wird die Anerkennung abgelehnt, kann die Entscheidung im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls anschließend vor dem Sozialgericht überprüft werden.