Sie oder Ihr Partner sind/ist schwanger und Sie wollen die Gewährung von Elterngeld in der Elternzeit optimal nutzen? Sie fragen sich, was bei der Antragsstellung zu beachten ist?
Sie erhalten zwar Elterngeld, jedoch sind Sie mit der im Bescheid benannten Höhe absolut nicht einverstanden, weil die Berechnung falsch erfolgte?
Die Familienkasse fordert von Ihnen Elterngeld zurück, weil Sie angeblich Einkommen hinzuverdient haben?
Ihnen wird das Kindergeld verweigert, weil angeblich die Voraussetzungen für die Beantragung fehlen?
Sie sollen Kindergeld zurückzahlen, obwohl Sie doch einen Anspruch darauf hatten?
In diesen oder anderen Fällen kann Rat durch einen Anwalt bares Geld wert sein.

Nehmen Sie am besten sofort mit mir Kontakt auf oder buchen Sie einen Beratungstermin.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!
Inhaltsverzeichnis
Anwalt für Elterngeld – Hilfe bei Bescheid, Berechnung und Widerspruch
Sie haben einen Elterngeldbescheid erhalten und sind sich nicht sicher, ob Ihr Elterngeld richtig berechnet wurde?
Ihr Antrag auf Elterngeld wurde abgelehnt oder die Elterngeldstelle berücksichtigt Einkommen, das Ihrer Ansicht nach falsch angerechnet wurde?
Sie sind selbstständig, haben schwankende Einkünfte oder Ihr Einkommen vor beziehungsweise nach der Geburt wurde anders berücksichtigt als erwartet?
Die Elterngeldstelle fordert bereits ausgezahltes Elterngeld zurück?
Als Anwalt für Elterngeld und Fachanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie bei rechtlichen Problemen rund um das Elterngeld und prüfe Ihre Ansprüche gegenüber der zuständigen Elterngeldstelle.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Nehmen Sie Kontakt auf oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.
Anspruch auf Elterngeld
Elterngeld soll Eltern finanziell unterstützen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren.
Grundsätzlich können Eltern Elterngeld erhalten, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben, in Deutschland leben und während des Elterngeldbezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Varianten in Betracht:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Welche Variante sinnvoll ist und wie hoch der Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt stark von den Einkommensverhältnissen und der geplanten Erwerbstätigkeit nach der Geburt ab.
Elterngeld falsch berechnet
Einer der häufigsten Streitpunkte ist die Berechnung des Elterngeldes.
Beim Basiselterngeld werden grundsätzlich etwa 65 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettoeinkommens ersetzt. Bei geringerem Einkommen kann der Prozentsatz höher sein. Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
Probleme können beispielsweise entstehen bei:
- der Festlegung des Bemessungszeitraums,
- der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens,
- selbstständiger Tätigkeit,
- schwankendem Einkommen,
- Einkünften aus verschiedenen Tätigkeiten,
- einem Wechsel der Steuerklasse,
- bestimmten Einkommensausfällen vor der Geburt,
- Einkommen während des Elterngeldbezugs oder
- der vorläufigen Bewilligung von Elterngeld.
Ein Anwalt für Elterngeld kann prüfen, ob die Elterngeldstelle das maßgebliche Einkommen und den Bemessungszeitraum zutreffend berücksichtigt hat.
Elterngeld abgelehnt – was kann ich tun?
Ein Antrag auf Elterngeld kann aus unterschiedlichen Gründen vollständig oder teilweise abgelehnt werden.
Mögliche Streitpunkte sind beispielsweise:
- die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen,
- die Höhe des Einkommens,
- die Erwerbstätigkeit während des Bezugs,
- die Betreuung des Kindes,
- der gemeinsame Haushalt oder
- erforderliche Nachweise.
Für Geburten seit dem 1. April 2025 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das maßgebliche zu versteuernde Jahreseinkommen von Eltern beziehungsweise Alleinerziehenden 175.000 Euro übersteigt. Maßgeblich ist grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Ein Ablehnungsbescheid sollte dennoch genau geprüft werden. Entscheidend ist, ob die Elterngeldstelle die gesetzlichen Voraussetzungen und die tatsächlichen Einkommensverhältnisse richtig beurteilt hat.
Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid
Sie müssen einen fehlerhaften Elterngeldbescheid nicht ungeprüft akzeptieren.
Gegen Entscheidungen der Elterngeldstelle kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Streitigkeiten über Elterngeld werden vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geführt.
Ein Widerspruch kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:
- Elterngeld vollständig abgelehnt wurde,
- das Elterngeld zu niedrig berechnet wurde,
- ein falscher Bemessungszeitraum verwendet wurde,
- Einkommen falsch berücksichtigt wurde,
- Elterngeld zurückgefordert wird oder
- bestimmte Monate nicht bewilligt wurden.
Dabei sollte nicht nur der errechnete Betrag, sondern die gesamte Berechnungsgrundlage des Bescheides überprüft werden. Als Anwalt für Elterngeld prüfen wir Elterngeldbescheide für Sie und beraten Sie ausführlich.
Elterngeld für Selbstständige
Bei Selbstständigen und Freiberuflern kann die Elterngeldberechnung besonders kompliziert sein.
Anders als bei ausschließlich abhängig Beschäftigten kommt es häufig auf steuerliche Veranlagungszeiträume und die entsprechenden Gewinneinkünfte an.
Besonders schwierig kann die Berechnung werden, wenn:
- neben der Selbstständigkeit auch Einkommen aus einer Anstellung erzielt wurde,
- sich das Einkommen stark verändert hat,
- eine selbstständige Tätigkeit erst begonnen oder beendet wurde,
- während des Elterngeldbezugs weitergearbeitet wird oder
- die Höhe des späteren Einkommens bei Antragstellung noch nicht feststeht.
Kann das maßgebliche Einkommen noch nicht endgültig ermittelt werden oder wird während des Bezugs voraussichtlich Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, kann das Elterngeld zunächst vorläufig festgesetzt werden.
Später kann eine endgültige Berechnung erfolgen. Dadurch können sowohl Nachzahlungen als auch Rückforderungen entstehen.
Elterngeld und Einkommen während des Bezugs
Auch während des Elterngeldbezugs darf grundsätzlich gearbeitet werden, solange die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Der Umfang der Erwerbstätigkeit darf grundsätzlich 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats nicht überschreiten.
Einkommen während des Bezugs kann allerdings Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben.
Besonders bei Selbstständigen oder schwankenden Einnahmen lässt sich deshalb bei Antragstellung häufig noch nicht abschließend feststellen, wie hoch das Elterngeld tatsächlich sein wird.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus
Eltern können zwischen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wählen.
Das Basiselterngeld kann grundsätzlich für bis zu zwölf Lebensmonate bezogen werden. Teilen sich beide Eltern die Betreuung und erfüllen die Voraussetzungen für zusätzliche Partnermonate, können zusammen grundsätzlich bis zu 14 Monate Basiselterngeld bezogen werden.
ElterngeldPlus kann insbesondere interessant sein, wenn während des Bezugs in Teilzeit weitergearbeitet wird.
Basiselterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert werden.
Welche Aufteilung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Ein Anwalt für Elterngeld kann Ihnen bei solchen Fragen beratend zur Seite stehen.
Partnerschaftsbonus beim Elterngeld
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschaftsbonus erhalten.
Hierfür müssen beide Eltern grundsätzlich gleichzeitig für zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus unter entsprechenden Voraussetzungen nutzen.
Gerade bei schwankenden Arbeitszeiten kann es zu Problemen kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im Nachhinein als nicht erfüllt angesehen werden.
Elterngeld wird zurückgefordert
Die Elterngeldstelle kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits ausgezahltes Elterngeld zurückfordern.
Das kommt insbesondere vor, wenn Elterngeld zunächst nur vorläufig bewilligt wurde und sich später herausstellt, dass während des Bezugs mehr Einkommen erzielt wurde als ursprünglich angenommen.
Eine Rückforderung kann beispielsweise entstehen durch:
- höheres Einkommen während des Bezugs,
- schwankende Einkünfte aus Selbstständigkeit,
- Änderungen der Arbeitszeit,
- nachträglich festgestellte Einkommensverhältnisse oder
- eine Korrektur der ursprünglichen Berechnung.
Ein Rückforderungsbescheid sollte genau geprüft werden.
Dabei ist insbesondere zu kontrollieren, ob das Einkommen richtig ermittelt wurde, welcher Zeitraum betroffen ist und ob die Höhe der Rückforderung nachvollziehbar berechnet wurde. Beauftragen Sie daher am besten einen Anwalt für Elterngeld – Fragen und lassen Sie sich beraten.
Elterngeld rechtzeitig beantragen
Elterngeld sollte möglichst frühzeitig beantragt werden.
Nach § 7 BEEG wird Elterngeld rückwirkend grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist.
Wer den Antrag zu spät stellt, kann deshalb einen Teil seines möglichen Elterngeldanspruchs verlieren.
Wichtig ist außerdem, dass sich das Elterngeld nicht nach Kalendermonaten, sondern grundsätzlich nach den Lebensmonaten des Kindes richtet.
Wann sollte ich einen Anwalt für Elterngeld einschalten?
Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- Ihr Elterngeld abgelehnt wurde,
- Ihr Elterngeld zu niedrig erscheint,
- die Elterngeldstelle einen anderen Bemessungszeitraum verwendet,
- Einkommen falsch berechnet wurde,
- Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
- Sie Einkommen aus mehreren Tätigkeiten haben,
- Elterngeld zurückgefordert wird,
- ein vorläufiger Bescheid endgültig festgesetzt wird,
- Ihr Widerspruch abgelehnt wurde oder
- ein Verfahren vor dem Sozialgericht erforderlich wird.
Auch wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, kann eine frühzeitige Beratung bei komplexen Einkommensverhältnissen sinnvoll sein.
Anwalt für Elterngeld – Unterstützung gegenüber der Elterngeldstelle
Fehler bei der Berechnung des Elterngeldes können sich über viele Monate finanziell auswirken. Besonders bei selbstständiger Tätigkeit, unterschiedlichen Einkommensarten oder einer Rückforderung können die Berechnungen der Elterngeldstelle kompliziert sein.
Als Anwalt für Elterngeld und Fachanwalt für Sozialrecht prüfe ich Ihren Elterngeldbescheid und vertrete Ihre Interessen gegenüber der zuständigen Elterngeldstelle – vom Widerspruch bis zu einem erforderlichen Verfahren vor dem Sozialgericht.
Sie haben Probleme mit Ihrem Elterngeld oder möchten Ihren Elterngeldbescheid prüfen lassen? Nehmen Sie Kontakt auf oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wann brauche ich einen Anwalt für Elterngeld?
Ein Anwalt für Elterngeld kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, Ihr Elterngeld falsch berechnet erscheint, Einkommen nicht korrekt berücksichtigt wurde oder die Elterngeldstelle bereits ausgezahltes Elterngeld zurückfordert.
Kann ich gegen einen Elterngeldbescheid Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen eine Entscheidung der Elterngeldstelle kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann anschließend eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht kommen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. In vielen Fällen werden etwa 65 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettoeinkommens ersetzt. Bei niedrigeren Einkommen kann der Prozentsatz höher liegen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Elterngeld?
Für Geburten seit dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro. Sie gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja. Elterngeld kann grundsätzlich auch bei einer Teilzeittätigkeit bezogen werden. Die Erwerbstätigkeit darf jedoch grundsätzlich 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats nicht überschreiten. Das erzielte Einkommen kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.
Kann die Elterngeldstelle Elterngeld zurückfordern?
Ja. Eine Rückforderung kann beispielsweise entstehen, wenn Elterngeld zunächst vorläufig bewilligt wurde und sich später ein höheres Einkommen während des Bezugs ergibt. Die konkrete Berechnung und die Rechtmäßigkeit der Rückforderung können überprüft werden.
Wie lange bekomme ich Basiselterngeld?
Ein Elternteil kann grundsätzlich bis zu zwölf Lebensmonate Basiselterngeld erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern gemeinsam bis zu 14 Lebensmonate Basiselterngeld nutzen.
Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ermöglicht es, Elterngeld über einen längeren Zeitraum zu beziehen und kann insbesondere bei einer Teilzeittätigkeit nach der Geburt interessant sein. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert werden.
Bekommen Selbstständige Elterngeld?
Ja. Auch Selbstständige können Elterngeld erhalten. Die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens unterscheidet sich jedoch teilweise von der Berechnung bei Arbeitnehmern. Bei noch nicht endgültig feststehendem Einkommen kann zunächst eine vorläufige Bewilligung erfolgen.
Wie lange kann Elterngeld rückwirkend beantragt werden?
Elterngeld wird grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Deshalb sollte der Antrag möglichst zeitnah nach der Geburt gestellt werden.
