Haben Sie einen Bewilligungsbescheid über Hartz 4 erhalten, der zahlreiche Berechnungsbögen enthält, Sie aber die Leistungsberechnung überhaupt nicht nachvollziehen können?
Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, können aber nicht nachvollziehen, warum ihnen keine Leistung zusteht?
Wegen eines angeblichen Fehlverhaltens sind Ihnen Leistungen abgesenkt worden, d.h. sie wurden sanktioniert. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, da Sie sich nichts vorzuwerfen haben?
Sind Ihnen zunächst ALG2-Leistungen bewilligt worden, später aber wird ihnen durch das Jobcenter vorgeworfen, dass Sie angeblich zu Unrecht Leistungen erhalten haben und nunmehr sehen Sie sich mit einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid konfrontiert?
Wurde Ihre Wohnungsmiete zunächst vom Jobcenter übernommen, Ihnen aber nunmehr mitgeteilt, dass Ihre Miete angeblich zu hoch ist, woraufhin das Jobcenter nur noch eine geringere Miete bewilligt?
Der Umzug in eine andere Wohnung ist Ihnen durch das Jobcenter verweigert worden und Sie fragen sich, welche Möglichkeiten Sie haben?
Da Ihnen nur geringe Leistungen bewilligt worden sind, fragen Sie sich, ob die Einkommensanrechnung dem Grunde und der Höhe nach richtig ist?
Sie verfügen oder verfügten vor der ersten Antragstellung auf Leistungen über Vermögen und fragen sich, welche Freibeträge existieren, damit Ihr Vermögen bei der Leistungsbewilligung unberücksichtigt bleibt?
Nehmen Sie am besten sofort mit mir Kontakt auf oder buchen Sie einen Beratungstermin.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!