Sie fragen sich, was Arbeitslosengeld von Bürgergeld bzw. Grundsicherung (ehemals Hartz 4) vor allem im Hinblick auf die von Ihnen zu erfüllenden Voraussetzungen unterscheidet?
Sie haben von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit erhalten und fragen sich, ob diese Sperrzeit ihnen gegenüber rechtmäßig ausgesprochen worden ist?
Da Sie nur einen geringen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, fragen Sie sich inwiefern Sie noch einen ergänzenden Anspruch auf Grundsicherung haben?
Sie wollen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld noch eine Nebenbeschäftigung ausüben, wollen aber nicht ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden?
Sie überlegen, ob Sie einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber schließen, haben aber Sorge, dass dies zu einer Sperrzeit führt?
Sie sind vor bzw. während der Arbeitslosigkeit krank geworden und fragen sich, was es zu beachten gilt?
Trotz Abgabe sämtlicher entscheidungsrelevanter Unterlagen, verzögert die Bundesagentur für Arbeit die Bewilligung von Arbeitslosengeld?

Nehmen Sie am besten sofort mit mir Kontakt auf oder buchen Sie einen Beratungstermin.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!
Inhaltsverzeichnis
Arbeitslosengeld Rechtsanwalt in Berlin
Sie haben einen Bescheid der Agentur für Arbeit erhalten und sind sich nicht sicher, ob die Entscheidung richtig ist?
Sie haben eine Sperrzeit erhalten und möchten wissen, ob Sie dagegen vorgehen können?
Sie überlegen, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und befürchten Nachteile beim Arbeitslosengeld?
Ihr Antrag wurde abgelehnt oder die Bundesagentur für Arbeit verzögert trotz vollständiger Unterlagen die Entscheidung?
Sie möchten während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Nebenjob ausüben oder sind während Ihrer Arbeitslosigkeit erkrankt?
Als Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie bei Fragen und Streitigkeiten rund um das Arbeitslosengeld und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Agentur für Arbeit.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Nehmen Sie Kontakt auf oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Ein Anspruch besteht grundsätzlich, wenn Sie arbeitslos sind, sich arbeitslos gemeldet haben und die erforderliche Anwartschaftszeit erfüllen.
In der Regel müssen innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate mit Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung vorliegen. Daneben können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Versicherungszeiten berücksichtigt werden.
Ob ein Anspruch besteht, wie hoch die Leistung ausfällt und wie lange es gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Sperrzeiten
Besonders häufig entstehen rechtliche Probleme, wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt.
Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit kann beispielsweise ausgesprochen werden, wenn die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst verursacht oder gegen bestimmte Pflichten verstoßen haben.
Typische Fälle sind:
- Eigenkündigung
- Abschluss eines Aufhebungsvertrags
- verhaltensbedingte Kündigung
- Ablehnung einer angebotenen Arbeitsstelle
- fehlende Eigenbemühungen
- Abbruch oder Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme
- Meldeversäumnisse
- verspätete Arbeitsuchendmeldung
Bei einer Arbeitsaufgabe kann die Sperrzeit grundsätzlich zwölf Wochen betragen.
Eine Sperrzeit ist jedoch nicht in jedem Fall rechtmäßig. Entscheidend ist insbesondere, ob für Ihr Verhalten ein wichtiger Grund bestand.
Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung
Wer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, riskiert grundsätzlich eine Sperrzeit.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Eigenkündigung automatisch zu einer Sperrzeit führen muss.
Es muss geprüft werden, weshalb Sie das Arbeitsverhältnis beendet haben. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen vorliegen, wenn die Fortsetzung der Beschäftigung aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht mehr zumutbar war.
Gerade wenn Sie eine Kündigung erst planen, kann eine Beratung vor Ausspruch der Kündigung sinnvoll sein. So lässt sich frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld haben kann.
Aufhebungsvertrag
Auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann zu Problemen mit der Agentur für Arbeit führen.
Durch Ihre Unterschrift wirken Sie selbst an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit. Deshalb prüft die Agentur für Arbeit häufig, ob eine Sperrzeit eintritt.
Entscheidend können unter anderem sein:
- der Grund für die Beendigung,
- eine bereits drohende Arbeitgeberkündigung,
- die vereinbarte Kündigungsfrist,
- der Beendigungszeitpunkt,
- eine gezahlte Abfindung und
- die konkrete Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, sollten die Auswirkungen daher möglichst vor der Unterschrift geprüft werden.
Widerspruch gegen eine Sperrzeit
Sie haben von der Agentur für Arbeit einen Sperrzeitbescheid erhalten?
Dann muss diese Entscheidung nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Gegen einen Bescheid der Agentur für Arbeit kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Im Widerspruchsverfahren kann insbesondere geprüft werden, ob tatsächlich ein versicherungswidriges Verhalten vorlag und ob ein wichtiger Grund ausreichend berücksichtigt wurde.
Dabei können beispielsweise ärztliche Unterlagen, der Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, ein Aufhebungsvertrag oder die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber von Bedeutung sein.
Auch die Dauer der verhängten Sperrzeit sollte überprüft werden.
Arbeitslosengeld wurde abgelehnt
Die Agentur für Arbeit kann einen Antrag aus unterschiedlichen Gründen ablehnen.
Mögliche Streitpunkte sind beispielsweise:
- die erforderliche Anwartschaftszeit,
- die Bewertung von Versicherungszeiten,
- die Arbeitslosmeldung,
- die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt,
- eine noch bestehende Beschäftigung oder
- andere Voraussetzungen des Leistungsanspruchs.
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, kann geprüft werden, ob die Entscheidung der Agentur für Arbeit rechtmäßig ist und ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben kann.
Arbeitslosengeld wird nicht ausgezahlt
Sie haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, aber die Agentur für Arbeit entscheidet nicht über Ihren Antrag?
Gerade wenn das Geld zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts benötigt wird, kann eine lange Bearbeitungszeit zu erheblichen Problemen führen.
Je nach Situation kann geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Entscheidung oder vorläufige Leistung zu erreichen.
Nebenjob während des Bezugs
Auch während des Bezugs kann grundsätzlich eine Nebenbeschäftigung möglich sein.
Dabei müssen jedoch bestimmte Grenzen eingehalten werden. Wer 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet, gilt grundsätzlich nicht mehr als arbeitslos. Für Nebeneinkommen gelten außerdem Anrechnungsregelungen und Freibeträge.
Bevor Sie einen Nebenjob aufnehmen, sollte daher geklärt werden, welche Auswirkungen dieser auf Ihren Anspruch und die Höhe des Arbeitslosengeldes hat.
Krank während der Arbeitslosigkeit
Auch eine Erkrankung während des Bezugs kann sozialrechtliche Fragen aufwerfen.
Dabei kommt es unter anderem darauf an, wann die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat, wie lange sie dauert und ob anschließend möglicherweise ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Problematisch können insbesondere längere Erkrankungen oder eine bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit bestehende Arbeitsunfähigkeit sein.
Arbeitslosengeld wird zurückgefordert
Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits ausgezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern.
Eine Rückforderung kann beispielsweise entstehen, wenn Einkommen nachträglich berücksichtigt wird oder die Behörde davon ausgeht, dass die Voraussetzungen für den ursprünglichen Leistungsbezug nicht bestanden haben.
Ein Rückforderungsbescheid sollte genau geprüft werden. Entscheidend ist nicht nur, ob tatsächlich zu viel Arbeitslosengeld gezahlt wurde, sondern auch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des ursprünglichen Bescheides erfüllt sind.
Rechtsanwalt für Arbeitslosengeld
Probleme mit der Agentur für Arbeit können schnell erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Besonders bei einer Sperrzeit, der kompletten Ablehnung oder einer Rückforderung sollten Sie deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Als Fachanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie unter anderem bei:
- Sperrzeiten
- Eigenkündigung
- Aufhebungsverträgen
- abgelehnten ALG-I-Anträgen
- fehlerhaften Bescheiden
- Rückforderungen
- Widerspruchsverfahren
- Klagen vor dem Sozialgericht
Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt auf oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin. Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Arbeitslosengeld einschalten?
Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie eine Sperrzeit erhalten haben, Leistungen zurückgefordert werden oder Sie einen Aufhebungsvertrag beziehungsweise eine Eigenkündigung planen.
Kann ich gegen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Sperrzeitbescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob tatsächlich ein versicherungswidriges Verhalten vorlag und ob ein wichtiger Grund für Ihr Verhalten bestand.
Wie lange dauert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Das hängt vom Grund der Sperrzeit ab. Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beträgt die Dauer grundsätzlich zwölf Wochen. Bei anderen Sperrzeittatbeständen gelten teilweise kürzere Zeiträume.
Bekomme ich nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich kann auch nach einer Eigenkündigung Anspruch bestehen. Allerdings kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Bestand für die Kündigung ein wichtiger Grund, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.
Führt ein Aufhebungsvertrag immer zu einer Sperrzeit?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag führt nicht automatisch in jedem Fall zu einer Sperrzeit. Entscheidend sind die konkreten Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Deshalb ist eine Prüfung vor der Unterzeichnung besonders sinnvoll.
Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen?
In der Regel müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein. Für bestimmte kurzfristig Beschäftigte gibt es Sonderregelungen.
Darf ich trotz Arbeitslosengeld einen Nebenjob haben?
Grundsätzlich ja. Die Beschäftigung muss jedoch unter 15 Stunden pro Woche bleiben, damit weiterhin Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrechts vorliegt. Außerdem kann das Einkommen auf den Anspruch angerechnet werden.
Was kann ich tun, wenn die Agentur für Arbeit meinen Antrag ablehnt?
Ein ablehnender Bescheid kann im Widerspruchsverfahren überprüft werden. Dabei sollte zunächst festgestellt werden, aus welchem Grund die Agentur für Arbeit den Anspruch ablehnt und ob diese Begründung rechtlich und tatsächlich zutrifft.
Was kann ich tun, wenn die Agentur für Arbeit nicht über meinen Antrag entscheidet?
Wenn trotz vollständiger Unterlagen längere Zeit keine Entscheidung erfolgt, können je nach Situation unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten in Betracht kommen. Gerade wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, sollte die Situation zeitnah geprüft werden.
Kann die Agentur für Arbeit Geld zurückfordern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können bereits ausgezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Ob die Rückforderung tatsächlich rechtmäßig ist, hängt jedoch vom konkreten Sachverhalt und vom Inhalt des Bescheids ab.
