Anwalt für Grundsicherung

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Haben Sie einen Bewilligungsbescheid über Grundsicherung (ehemals Bürgergeld oder Hartz 4) erhalten, der zahlreiche Berechnungsbögen enthält, Sie aber die Leistungsberechnung überhaupt nicht nachvollziehen können?

Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, können aber nicht nachvollziehen, warum ihnen keine Leistung zusteht?

Wegen eines angeblichen Fehlverhaltens sind Ihnen Leistungen abgesenkt worden, d.h. sie wurden sanktioniert. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, da Sie sich nichts vorzuwerfen haben?

Sind Ihnen zunächst ALG2-Leistungen bewilligt worden, später aber wird ihnen durch das Jobcenter vorgeworfen, dass Sie angeblich zu Unrecht Leistungen erhalten haben und nunmehr sehen Sie sich mit einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid konfrontiert?

Wurde Ihre Wohnungsmiete zunächst vom Jobcenter übernommen, Ihnen aber nunmehr mitgeteilt, dass Ihre Miete angeblich zu hoch ist, woraufhin das Jobcenter nur noch eine geringere Miete bewilligt?

Der Umzug in eine andere Wohnung ist Ihnen durch das Jobcenter verweigert worden und Sie fragen sich, welche Möglichkeiten Sie haben?

Da Ihnen nur geringe Leistungen bewilligt worden sind, fragen Sie sich, ob die Einkommensanrechnung dem Grunde und der Höhe nach richtig ist?

Sie verfügen oder verfügten vor der ersten Antragstellung auf Leistungen über Vermögen und fragen sich, welche Freibeträge existieren, damit Ihr Vermögen bei der Leistungsbewilligung unberücksichtigt bleibt?

Marek Schauer Rechtsanwalt für Rentenrecht

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Anwalt für Grundsicherung – Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter

Sie haben einen Bescheid vom Jobcenter erhalten und sind sich nicht sicher, ob die Berechnung Ihrer Grundsicherung richtig ist?

Ihr Antrag auf Grundsicherungsgeld wurde abgelehnt oder das Jobcenter berücksichtigt Einkommen oder Vermögen, das Ihrer Ansicht nach nicht angerechnet werden darf?

Ihre Leistungen wurden gekürzt, Ihre Miete wird nicht vollständig übernommen oder das Jobcenter fordert bereits gezahlte Leistungen zurück?

Sie möchten Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters einlegen?

Als Anwalt für Grundsicherung und Fachanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie bei Problemen mit dem Jobcenter und prüfe, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Nehmen Sie Kontakt auf oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Was hat sich 2026 geändert?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie hat das bisherige Bürgergeld abgelöst. Die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts wird nun als Grundsicherungsgeld bezeichnet.

Zuständig bleibt grundsätzlich das Jobcenter. Das Grundsicherungsgeld soll den Lebensunterhalt von Menschen sichern, die diesen nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Neben dem Regelbedarf können je nach persönlicher Situation weitere Leistungen berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe
  • einmalige Leistungen
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Beiträge beziehungsweise Leistungen im Zusammenhang mit Kranken- und Pflegeversicherung

Auch wer arbeitet, dessen Einkommen aber nicht für den eigenen Lebensunterhalt oder den der Bedarfsgemeinschaft ausreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ergänzendes Grundsicherungsgeld erhalten.

Probleme mit dem Jobcenter

Bescheide des Jobcenters sind für Betroffene häufig nur schwer nachvollziehbar. Gleichzeitig können schon kleine Fehler erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Typische Streitpunkte sind beispielsweise:

  • Ablehnung von Grundsicherungsgeld
  • falsche Berechnung der Leistungen
  • Anrechnung von Einkommen
  • Berücksichtigung von Vermögen
  • Einstufung einer Bedarfsgemeinschaft
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Leistungsminderungen
  • Rückforderungen des Jobcenters
  • fehlende Mehrbedarfe
  • Ablehnung einmaliger Leistungen
  • lange Bearbeitungszeiten
  • Aufhebung bereits bewilligter Leistungen

Ein Anwalt für Grundsicherung kann den Bescheid prüfen und feststellen, ob die Entscheidung des Jobcenters mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.

Grundsicherung abgelehnt – was kann ich tun?

Das Jobcenter prüft bei einem Antrag unter anderem, ob die Voraussetzungen für Grundsicherungsgeld erfüllt sind und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.

Wurde Ihr Antrag vollständig oder teilweise abgelehnt, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft hinnehmen.

Eine Ablehnung kann beispielsweise darauf beruhen, dass das Jobcenter:

  • Einkommen berücksichtigt,
  • vorhandenes Vermögen anrechnet,
  • eine andere Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft zurechnet,
  • Ihre Erwerbsfähigkeit anders beurteilt oder
  • davon ausgeht, dass andere Leistungen vorrangig in Anspruch genommen werden müssen.

Ob die Ablehnung rechtmäßig ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters

Gegen einen belastenden Bescheid des Jobcenters kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Deshalb sollte ein Bescheid möglichst frühzeitig geprüft werden.

Ein Widerspruch kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn:

  • Grundsicherung abgelehnt wurde,
  • Leistungen zu niedrig berechnet wurden,
  • die Kosten der Unterkunft nicht vollständig berücksichtigt werden,
  • Einkommen falsch angerechnet wurde,
  • eine Leistungsminderung ausgesprochen wurde oder
  • Geld vom Jobcenter zurückgefordert wird.

Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann anschließend eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht kommen.

Leistungsminderung bei der Grundsicherung

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, hat gegenüber dem Jobcenter verschiedene Mitwirkungspflichten.

Dazu gehören beispielsweise das Wahrnehmen bestimmter Termine, das Einreichen erforderlicher Nachweise und die Mitwirkung bei der Eingliederung in Arbeit.

Kommt ein Leistungsberechtigter einer Pflicht nicht nach, kann das Jobcenter unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Leistungen mindern.

Eine Leistungsminderung darf jedoch nicht schematisch erfolgen. Unter anderem muss berücksichtigt werden, ob für das Verhalten ein wichtiger Grund bestand oder eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Vor einer entsprechenden Entscheidung erhält der Betroffene grundsätzlich Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Gerade bei erheblichen Leistungsminderungen kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Miete und Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung

Neben dem Regelbedarf gehören auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu den zentralen Leistungen der Grundsicherung.

In der Praxis entstehen hier häufig Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter.

Das betrifft beispielsweise:

  • die Höhe der anerkannten Miete,
  • Heizkosten,
  • Nebenkosten,
  • Nachzahlungen,
  • die Angemessenheit der Wohnung,
  • einen geplanten Umzug oder
  • die Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken.

Werden die tatsächlichen Wohnkosten nicht oder nicht mehr vollständig berücksichtigt, kann dies für Betroffene erhebliche finanzielle Folgen haben.

Ein Anwalt für Grundsicherung kann prüfen, ob die Entscheidung des Jobcenters rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten gegen eine Kürzung der Unterkunftskosten bestehen.

Einkommen und Grundsicherung

Auch Menschen mit eigenem Einkommen können Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben.

Reicht das Einkommen nicht aus, um den Bedarf der eigenen Person beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaft zu decken, können Leistungen des Jobcenters ergänzend gezahlt werden.

Dabei stellt sich häufig die Frage, welches Einkommen tatsächlich angerechnet werden darf und welche Beträge vorher abzusetzen sind.

Probleme können beispielsweise bei folgenden Einkünften auftreten:

  • Arbeitslohn
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Unterhaltszahlungen
  • einmaligen Einnahmen
  • schwankendem Einkommen
  • sonstigen Sozialleistungen

Eine fehlerhafte Einkommensanrechnung kann dazu führen, dass monatlich zu wenig Grundsicherungsgeld gezahlt wird.

Bedarfsgemeinschaft und Grundsicherung

Besonders häufig entstehen Streitigkeiten darüber, welche Personen das Jobcenter einer Bedarfsgemeinschaft zurechnet.

Das kann erhebliche Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben, weil Einkommen und persönliche Verhältnisse weiterer Personen bei der Berechnung berücksichtigt werden können.

Nicht jede Wohngemeinschaft ist automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.

Gerade bei unverheirateten Paaren, getrennten Partnern oder gemeinsam lebenden Familienangehörigen kann es deshalb wichtig sein, die Einordnung des Jobcenters genau zu prüfen.

Jobcenter fordert Grundsicherung zurück

Eine weitere häufige Situation ist die Rückforderung bereits ausgezahlter Leistungen.

Das Jobcenter kann beispielsweise der Ansicht sein, dass nachträglich Einkommen oder andere Veränderungen zu berücksichtigen sind. Veränderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse müssen dem Jobcenter grundsätzlich mitgeteilt werden.

Eine Rückforderung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die verlangte Summe tatsächlich vollständig gezahlt werden muss.

Zu prüfen ist unter anderem:

  • Warum wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben?
  • Für welchen Zeitraum erfolgt die Rückforderung?
  • Wurde Einkommen richtig berücksichtigt?
  • War dem Jobcenter der Sachverhalt bereits bekannt?
  • Ist die Höhe der Forderung korrekt?
  • Sind die Voraussetzungen für die Aufhebung des ursprünglichen Bescheids erfüllt?

Gerade bei hohen Rückforderungen lohnt sich eine genaue Prüfung des Aufhebungs- und Erstattungsbescheids.

Jobcenter zahlt nicht – was kann ich tun?

Besonders problematisch ist es, wenn ein Antrag gestellt wurde, aber das Jobcenter nicht rechtzeitig entscheidet oder dringend benötigte Leistungen ausbleiben.

Grundsicherung dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Deshalb kann eine verzögerte Auszahlung schnell zu existenziellen Problemen führen, beispielsweise wenn Miete, Strom oder Lebensmittel nicht mehr bezahlt werden können.

Je nach Situation können neben einer Aufforderung an das Jobcenter auch gerichtliche Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Sozialgericht in Betracht kommen.

Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von der Dringlichkeit und dem konkreten Sachverhalt ab.

Wann sollte ich einen Anwalt für Grundsicherung einschalten?

Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • Ihr Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wurde,
  • Ihr Bescheid falsch berechnet erscheint,
  • das Jobcenter Ihre Miete nicht vollständig übernimmt,
  • Einkommen oder Vermögen falsch angerechnet wird,
  • eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird,
  • Ihre Leistungen gemindert werden,
  • das Jobcenter Geld zurückfordert,
  • über Ihren Antrag nicht entschieden wird,
  • Ihr Widerspruch abgelehnt wurde oder
  • ein Verfahren vor dem Sozialgericht notwendig wird.

Gerade bei laufenden Leistungen können fehlerhafte Entscheidungen des Jobcenters jeden Monat erneut finanzielle Nachteile verursachen.

Anwalt für Grundsicherung – Unterstützung gegenüber dem Jobcenter

Streitigkeiten mit dem Jobcenter betreffen häufig unmittelbar die finanzielle Existenz. Ein fehlerhafter Bescheid, eine Leistungsminderung oder eine nicht berücksichtigte Miete kann deshalb erhebliche Auswirkungen haben.

Als Anwalt für Grundsicherung und Fachanwalt für Sozialrecht prüfe ich Ihre Bescheide und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Jobcenter – vom Widerspruch bis zu einem erforderlichen Verfahren vor dem Sozialgericht.

Sie haben Probleme mit dem Jobcenter oder möchten einen Bescheid zur Grundsicherung prüfen lassen? Nehmen Sie Kontakt auf oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.

Häufige Fragen zur Grundsicherung

Wann sollte ich einen Anwalt für Grundsicherung kontaktieren?

Ein Anwalt für Grundsicherung kann insbesondere helfen, wenn das Jobcenter Leistungen ablehnt oder zu niedrig berechnet, eine Leistungsminderung ausspricht, Einkommen falsch anrechnet, die Kosten der Unterkunft kürzt oder bereits gezahlte Leistungen zurückfordert.

Was ist das Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 die Geldleistung innerhalb der Grundsicherung für Arbeitsuchende und hat das bisherige Bürgergeld abgelöst. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts, wenn dieser nicht ausreichend aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Ist Grundsicherung das gleiche wie Bürgergeld?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat zum 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld abgelöst. Neben der neuen Bezeichnung wurden auch verschiedene gesetzliche Regelungen und Pflichten verändert. Bereits zuvor erlassene Bescheide bleiben grundsätzlich gültig.

Kann ich gegen einen Grundsicherungsbescheid Widerspruch einlegen?

Ja. Gegen einen belastenden Bescheid des Jobcenters kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Was kann ich tun, wenn das Jobcenter meine Grundsicherung ablehnt?

Zunächst sollte geprüft werden, aus welchem Grund das Jobcenter den Antrag abgelehnt hat. Ist die Entscheidung fehlerhaft, kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch eingelegt werden. Ein Anwalt für Grundsicherung kann den Bescheid und die Erfolgsaussichten eines Vorgehens prüfen.

Darf das Jobcenter meine Grundsicherung kürzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen gemindert werden, wenn Pflichten gegenüber dem Jobcenter verletzt werden. Eine Minderung erfolgt jedoch insbesondere dann nicht, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird oder eine außergewöhnliche Härte vorliegt.

Übernimmt die Grundsicherung meine Miete?

Bei der Grundsicherung können neben dem Regelbedarf auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden. Ob die tatsächlichen Kosten vollständig übernommen werden, hängt unter anderem von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Angemessenheit der Unterkunftskosten ab.

Kann ich arbeiten und trotzdem Grundsicherung bekommen?

Ja. Reicht das Einkommen aus einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit nicht aus, um den Bedarf zu decken, kann grundsätzlich ergänzendes Grundsicherungsgeld in Betracht kommen.

Kann das Jobcenter bereits gezahlte Grundsicherung zurückfordern?

Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits ausgezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Ein entsprechender Bescheid sollte insbesondere hinsichtlich des Rückforderungsgrundes, des betroffenen Zeitraums und der Höhe der Forderung geprüft werden. Als Anwalt für Grundsicherung berate ich Sie bei derartigen Anliegen.

Was passiert, wenn das Jobcenter meinen Widerspruch ablehnt?

Wird der Widerspruch durch einen Widerspruchsbescheid zurückgewiesen, kann grundsätzlich eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht in Betracht kommen. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab. Als Anwalt für Grundsicherung berate Ich Sie gerne, sollten Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.

Was kann ich tun, wenn das Jobcenter nicht zahlt?

Wenn existenzsichernde Leistungen ausbleiben und eine dringende finanzielle Notlage besteht, kann je nach Einzelfall gerichtlicher Eilrechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht kommen. Ein Anwalt für Grundsicherung kann prüfen, welches Vorgehen in der konkreten Situation geeignet ist.

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