Urlaubsland entscheidend – Nur in der EU gibt es Krankengeld!

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und bescheinigt wurde. Verreisen ist deswegen aber nicht verboten. Die Reise muss aber in die Europäische Union gehen – außerhalb der EU ist der Anspruch dahin – anders nur, wenn die KV zugestimmt hat. Dies hat das Sozialgericht Würzburg am 13.12.2016 (S 6 KR 511/16) entschieden.

Behandlung oder Genesung auch im Nachbarland möglich

Der Kläger erlitt einen Bandscheibenvorfall und war deswegen arbeitsunfähig. Wegen der Beschwerden musste er sich einer Operation am Rücken unterziehen. Nach der Operation verordnete die behandelnde Ärztin ihm Krankengymnastik. Diese wollte der Kläger nicht in Deutschland machen, sondern im Nachbarland, weil er dort einen Urlaub geplant hatte. Der medizinische Dienst der Krankenkasse verweigerte ihm daraufhin das Krankengeld unter dem Hinweis, dass die Krankengymnastik in Deutschland durchgeführt werden müsse und dass die gleiche Behandlung im Ausland den Heilungsprozess nicht fördern würde. Da hat die Krankenkasse die Rechnung aber ohne das Gericht gemacht. Vollkommen zu Recht entschied das Gericht, dass der Kläger auch die Krankengymnastik im Nachbarland machen könne.

Sogar beim Umzug ins europäische Ausland besteht der Anspruch weiterhin, so in einem anderen Urteil das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 (L 5 KR 135/16). Das Gericht sprach einer Frau das Krankengeld zu, die dauerhaft nach Spanien umgezogen war. Grund dafür sind europarechtliche Bestimmungen.

So verhalten Sie sich richtig:

Grundsätzlich muss laut Gesetz vor einer Reise ins Ausland die Zustimmung der Versicherung eingeholt werden. Ansonsten ruht der Anspruch auf Krankengeld.

Eine Ausnahme gilt nur für die Reise in Länder der Europäischen Union.Bei diesen Ländern muss die Zustimmung zum Auslandaufenthalt nicht eingeholt werden. Denn als Ausland gelten nur die Länder außerhalb der EU. Lassen Sie sich nicht von der Krankenversicherung abspeisen, Sie können auch in Spanien oder Italien Krankengeld erhalten! Und da nervt Sie weder der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) noch der Denunziantennachbar, der meint, dass Sie wieder gesund sind und mal bei der Krankenversicherung anruft!