Das Bundessozialgericht entschied am 08. Mai 2019: 100 Euro pro Jahr sind zu wenig für Schulbücher – Kinder von Arbeitssuchenden werden benachteiligt!
Die Hartz-IV Gesetze verstoßen nach der Meinung des LSG teilweise gegen die Verfassung. Auch Kinder von Jobcenter-Kunden müssen gleichberechtigt am Schulunterricht teilnehmen können. Dafür reichen die vorgesehenen 100 Euro pro Jahr und Kind nicht aus.
Klägerinnen brauchten Schulmaterialien für die Oberstufe
Geklagt hatten drei Schülerinnen der Oberstufe. Sie brauchten für den Unterricht am Gymnasium unter anderem grafikfähige Taschenrechner sowie Schulbücher. Dabei ging es um eine Summe von bis zu 330 Euro.
Jobcenter gewährte nur 100 Euro
Die Jobcenter hatten den Schülerinnen aber nur eine Schulbedarfsleistung in Höhe von 100 Euro gewährt. Dagegen klagten die Schülerinnen und machten geltend, dass die gewährten Leistungen des Jobcenters nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügten. Um gleichberechtigt am Schulunterricht teilnehmen zu können, müssen die Kinder alle nötigen Materialien besorgen können.
Teilhabe am Unterricht nicht möglich
Die Sozialgerichte der ersten Instanz in Lüneburg, Hannover und Hildesheim gaben noch dem Jobcenter Recht. Doch die Schülerinnen gingen in Berufung. Das Landessozialgericht Celle stärkte nun ihre Rechte und stellte fest, dass die Schulmaterialien nicht aus den Regelleistungen zu bezahlen seien. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung bestätigt. Tipp: Wenn Ihnen das Gleiche passiert ist, sollten Sie trotzdem in Widerspruch und Klage gehen mit Hinweis auf dieses tolle Urteil.