Wurde Ihr BAföG-Antrag vom Studentenwerk abgelehnt und leuchten Ihnen die Gründe dafür nicht ein?
Fragen Sie sich, warum Sie kein oder nur wenig Schüler-BAföG erhalten?
Hat man Ihnen einen Fachrichtungs- oder Hochschulwechsel einfach nicht anerkannt?
Erhalten Sie kein BAföG, weil man Ihnen nach „Formblatt 5“ (§ 48 BAföG) vorwirft, nicht den Stand der Zwischenprüfung erreicht zu haben?
Oder studieren Sie über die Förderungshöchstdauer hinaus und die Gründe dafür werden aberkannt?
Wirft man Ihnen nach einem „Datenabgleich“ mit den Finanzämtern oder auch sonst vor, Vermögen bei der Antragsstellung nicht angegeben zu haben? Sie sind jedoch der Ansicht, dass es sich nicht um Ihr Vermögen handelt?
Haben Sie eine Anhörung wegen angeblich unberechtigt bezogenem BAföG oder einen Rückforderungsbescheid?
Beschuldigt man Sie gar des Sozialbetruges in einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl?
Zögern Sie nicht, uns anzurufen – wir kämpfen für Ihr Recht!
Nehmen Sie am besten sofort mit mir Kontakt auf oder buchen Sie einen Beratungstermin.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!