Sie fragen sich, was Arbeitslosengeld von Hartz IV vor allem im Hinblick auf die von Ihnen zu erfüllenden Voraussetzungen unterscheidet?
Sie haben von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit erhalten und fragen sich, ob diese Sperrzeit ihnen gegenüber rechtmäßig ausgesprochen worden ist?
Da Sie nur einen geringen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, fragen Sie sich inwiefern Sie noch einen ergänzenden Anspruch auf Hartz IV haben?
Sie wollen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld noch eine Nebenbeschäftigung ausüben, wollen aber nicht ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden?
Sie überlegen, ob Sie einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber schließen, haben aber Sorge, dass dies zu einer Sperrzeit führt?
Sie sind vor bzw. während der Arbeitslosigkeit krank geworden und fragen sich, was es zu beachten gilt?
Trotz Abgabe sämtlicher entscheidungsrelevanter Unterlagen, verzögert die Bundesagentur für Arbeit die Bewilligung von Arbeitslosengeld?
Nehmen Sie am besten sofort mit mir Kontakt auf oder buchen Sie einen Beratungstermin.
Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!