Nach Ansicht des Sozialgerichts Darmstadt ist ein Babyschwimmkurs vom Jobcenter zu erstatten. Es handelt sich dabei um eine Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nach dem § 28 Abs. 7 SGB II. Gute Nachrichten also für Eltern aus Hessen. SG Darmstadt, Urteil vom 27.03.2012 – S 1 AS 1217/ 11
Jobcenter muss Babyschwimmkurs bezahlen
