Hartz IV-Reform (Änderungen SGB II und XII) ist am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden – und viele Neuerungen treten damit bereits rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft!
Die wichtigsten Themen des Reformgesetzes im Überblick:
- Umsetzung des Urteils des BVerfG zu den Regelsätzen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Kosten der Unterkunft – in Satzungslösung
- Instandhaltungskosten als Kosten für Unterkunft
- Direktüberweisung der Miete
- Wohnkostenzuschuss für Azubis und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Neue Einkommensanrechnung, Freibeträge, zweckbestimmte Einnahmen, Anrechnung von Darlehen
- Einnahmen aus Tagespflege
- Änderung bei den Sanktionstatbeständen
- Änderungen bei der Antragstellung
- Ausübung des Umgangsrechts, Klärung der Antragsbefugnis und der örtlichen Zuständigkeit
- Härtefallregelung beim Übergang zur Rente oder der Aufnahme einer Ausbildung
- Änderungen im Verfahrensrecht (Normenkontrollverfahren beim LSG)