Rechtsanwalt für Schwerbehinderung

„Behindert“ ist man nicht, „behindert“ wird man. Ihr Experte für die Rechte bei Schwerbehinderung kämpft zusammen mit Ihnen gegen Behörden und Versicherungen. Damit Sie in Zukunft weniger Barrieren in Ihren Wegen haben.

Haben Sie eine „Behinderung“ und sind sich unsicher, welche Rechte Ihnen zur Verfügung stehen?

Haben Sie einen Gleichstellungsantrag gestellt, der von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wurde?

Wurde Ihr Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung der „Behinderung“ abgelehnt oder völlig unzureichend beschieden?

Rührt sich das Versorgungsamt ewig nicht, trotz Ihrer mehrfachen Anrufe?

Sie wollen einen Schwerbehindertenausweis, bekommen aber nur einen Grad der Behinderung von 40? Sie sind jedoch der Auffassung, dass ein Grad von 50 angemessen ist?

Marek Schauer Rechtsanwalt für Rentenrecht

Nehmen Sie am besten sofort mit mir Kontakt auf oder buchen Sie einen Beratungstermin.

Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!