Rechtsanwalt für das Thema Rückforderung

Haben Sie einen Brief erhalten, der mit „Anhörung“ überschrieben ist und Sie beschuldigt, Einnahmen und Vermögen bei der Antragsstellung einer Sozialleistung wie Hartz IV, Arbeitslosengeld, BAföG o. a. nicht angegeben zu haben?

Oder haben Sie gar einen „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ bzw. Rückforderungsbescheid erhalten, wonach Sie Geld zurückzahlen müssen?

Haben Sie als Selbständiger aufstockend Hartz IV erhalten, welches Sie nun zurückzahlen müssen, weil Sie angeblich zu viel verdient haben, wobei das Jobcenter Ihre Ausgaben nicht komplett berücksichtigt?

Sollen Sie einer Behörde Geld zurückzahlen, obwohl Sie immer alles angegeben haben?

Kommt ein Rückzahlungsbescheid zu Ihnen, der für einen Zeitraum gilt, der uralt ist, sodass hier vielleicht etwas verjährt ist?

Bevor Sie hier gegenüber der Behörde tätig werden, kann anwaltlicher Rat sehr wertvoll sein, weil durchaus hohe Ansprüche der Behörden abgewehrt werden können!

Marek Schauer Rechtsanwalt für Rentenrecht

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Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Ich kläre die Angelegenheit mit meinem Kanzleiteam gern für Sie zeitnah!